geführt, der die unterschiedliche steuerliche Behandlung von Steuer- ehrlichen und Steuerhinterziehern bei Spekulationsgewinnen angreift. Der Steuerpflichtige der Klage eingelegt hat, ist ein Steuerehrlicher und findet es verfassungswidrig, daß die Steuerhinterzieher von ihren Speku- lationsgewinnen keine Einkommensteuer zahlen.
Jetzt aber bereits vom Spiegel zu sagen, daß das Gericht dies als ver- fassungswidrig erkläret wird, ist meines erachtens zu früh und vielleicht sogar falsch. Wenn dies nämlich der Fall wäre, dann wären fast alle Steuer- arten verfassungswidrig, da es heute doch noch für viele "Sport" ist, Steuern zu hinterziehen (z.B. Gewerbebetriebe, Selbständige, Kapitalvermögen, Vermietungen etc.).
Vorbehaltlich dieses ausstehenden Verfahrens, kann man gegen seinen Ein- kommensteuerbescheid Einspruch einlegen und Aussetzung der Vollziehung be- antragen, aber natürlich nur dann, wenn man Spekulationsgewinne erklärt.
Gruß MisterX |