.12.2004 AGIV Real Estate Fortführung geplant Ad hoc
Die AGIV Real Estate AG (ISIN DE0006911324/ WKN 691132), Hamburg, will wichtige Voraussetzungen für eine erfolgreiche Umsetzung des Insolvenzplanverfahrens und damit für den Erhalt und die Fortführung des Unternehmens schaffen. Eine am 4. Februar 2005 in Hamburg stattfindende außerordentliche Hauptversammlung wird dazu um Beschlüsse zu umfangreichen Kapitalmaßnahmen und zur Neuordnung des Unternehmens gebeten. Mit der Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung zeigt der Vorstand zugleich den Verlust von mindestens der Hälfte des Grundkapitals an.
Der Hauptversammlung wird im einzelnen vorgeschlagen, das Grundkapital in Höhe von 36,191 Mio. EUR im Verhältnis 4 : 1 auf 9,048 Mio. EUR herabzusetzen. Ferner soll beschlossen werden, im nächsten Schritt das herabgesetzte Grundkapital im Verhältnis 1 : 6 um bis zu 54,287 Mio. EUR auf bis zu 63,335 Mio. EUR durch Ausgabe von auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit Gewinnbezug (Vorzugsaktien) zum Ausgabebetrag von 1,00 EUR je Vorzugsaktie zu erhöhen. Die neuen Vorzugsaktien sollen mit einem befristeten Gewinnvorzug ausgestattet werden. Dieser Gewinnvorzug soll in einem nachzahlbaren Vorausgewinnanteil von 0,10 EUR je Vorzugsaktie bestehen, der letztmalig für das Geschäftsjahr 2009 gezahlt werden soll.
Die Aktionäre sollen zudem genehmigen, dass die AGIV Real Estate AG fortgeführt wird, wenn das am 15. Dezember 2005 durch Antragstellung beim Amtsgericht Hamburg angestrebte Insolvenzplanverfahren rechtskräftig bestätigt wird. Darüber hinaus soll der Vorstand zum Rückkauf eigener Aktien im Umfang von bis zu 10 % des Grundkapitals ermächtigt und der Aufsichtsrat neu gewählt werden. Zur Neuwahl in den Aufsichtsrat werden Peter Pahlke, Bankkaufmann, Alexander Knapp Voith, Kaufmann, und der Rechtsanwalt Helge F. Kolaschnik vorgeschlagen.
Die gesamte Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung wird am 17. Dezember 2004 im Bundesanzeiger veröffentlicht.
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