Den letzten Info´s zufolge hat der Vorstand/Banken u.15% Altaktionäre die KE getragen.Warum sollte eine Bank eine neue KE wollen um das Darlehnsvolumen zu senken, und das Geld selbst aufbringen,wenn das Bezugsrecht der Altaktionäre ausgeschlossen wird.--Das macht kein Sinn-- wenn,,ja wenn man nicht einen hat der einsteigen will.Aber nur wenn er auch mitbestimmen kann,bzw und die Rendite stimmt.Also ich für meinen Teil denke: Ein KGV ist auch immer vorhanden wenn ich Einnahmen zur Darlehnsreduzierung verwende.-- Lieber solides Wachstum, als Steuern auf Dividende,-- und Fremdkapital was hochverzinslich beschafft wurde, muß man in magereren Zeiten abtragen.-Senkt doch den negativen Zinsertag und führt zur Bilanzverbesserung. -- hätte gerne nochmal die genauen Daten von den Q3 Zahlen und den Stand der Verschuldung nach der KE-- hab sie leider nicht mitgeschrieben. |