Allgemein zur Erbschaftssteuer und im speziellen zu Herrn Müller:
(1) Durch die Umstellung vom Einheitswert zum Ertragswert bei der steuerlichen Behandlung von vererbten Immobilien hat es in den letzten Jahren bereits eine massive Erhöhung der Erbschaftssteuer gegeben.
(2) Der Anteil der Erbschaftssteuer, insbesondere nach Abzug der Erhebungs- und Verwaltungskosten am Gesamtsteueraufkommen ist gering. Selbst bei einer Verdopplung der Steuersätze ist die kein Ersatz zur nachhaltigen Verbesserung der Staatsfinanzen. Wer zu diesem Zweck Erbschaftssteuer erheben will, muss massiv an die grossen Vermögen ran und da wären wir dann beim 3. Punkt:
(3) Die wirklich großen Vermögen können sich finanzielle Konstruktionen und steuerliche Beratung leisten, und sich so(zum Beispiel über Stiftungen) der deutschen Erbschaftssteuer zu einem sehr grossen Teil entziehen. Es würde also mehr der Mittelstand leiden, der zwar wohlhabend ist (und damit über die Freibeträge springen würde) aber nicht reich, um sich entsprechende Lösungen zu bauen.
(4) Die Erbschaftssteuer ist historisch zu interpretieren: Vermögen, welches ererbt und nicht erarbeitet wurde, wurde interpretiert als nicht gerechtfertigte Bereicherung von Privatpersonen. Der Feudalstaat wollte somit verhindern, dass das Bügertum zumindest was sein Vermögen anging am Adel vorbeizog.
Also: gibt es für Herrn Müller wirklich keine Lösung. Ich glaube, sein geplanter Umzug in die Schweiz ist eher gut für sein Selbstmarketing. Im übrigen: es gibt auch in der Schweiz Kantone, die noch Erbschaftssteuer erheben und es gibt viele Kantone, deren Steuer auf Schenkungen sehr hoch sind. |