Hi, eine Anmerkung: die Urteile beziehen sich auf Auslegung der AGB als Grundlage der Geschäftsbeziehung zwischen Bank und Kunde.Insofern können zwischen uns Tradern und der DB keine AGB zugrundeliegen; insofern fehlt uns m.E. eine Rechtsgrundlage, gemäß den zitierten Urteilen vorzugehen oder überhaupt Ansprüche zu stellen. So bliebe allenfalls Schadensersatz aus unerlaubter Handlung, es sei denn, die jeweiligen Kontrahenten ( in Deinem Fall Consors, bei mir 1822 usw.) könnten bei der DB Ansprüche geltend machen, was ich aber sehr bezweifle.
Auf einem anderen Blatt steht das Veröffentlichen, also "an den Pranger stellen". Das kratzt die heute nicht mehr, da haben alle (jede Bank auf ihre Weise) noch ganz andere Schläge eingesteckt, ohne Wirkung zu zeigen. Jüngstes Beispiel: eine der größten deutschen Banken, Mehrheitseigner einer Fluglinie, läßt diese ratz fatz pleite gehen und 8.500 Menschen auf bezahlten Tickets sitzen. Weder hatte die Bank Skrupel noch hat die Öffentlichkeit aufbegehrt - weil solches inzwischen gewöhnt.
Vielleicht bringt es was, die BaFin einmal auf die Machenschaften anzusetzen, wobei im übrigen m.E. dann auch Citi und L+S einbezogen werden müßten.
Wie auch immer, was auch immer, ich bin dabei.
Gruß Tazzel |