wandelanl. bei insolvenz viel besser als aktie?

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neuester Beitrag: 28.07.03 01:23
eröffnet am: 07.07.03 15:09 von: fuxx Anzahl Beiträge: 7
neuester Beitrag: 28.07.03 01:23 von: fuxx Leser gesamt: 2456
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07.07.03 15:09

188 Postings, 8162 Tage fuxxwandelanl. bei insolvenz viel besser als aktie?

wer kennt sich aus ?
stimmt es, das man, wenn man heute die wandelanleihe (übrigens ohne stückzinsberechnung wegen des insolvenzverfahrens) kauft, man mit dem vollen NOMINALbetrag wie alle anderen gläubiger behandelt wird ? wenn dem so ist, bleibt für die aktie definitiv zero als wert aus der insolvenz übrig. die wandel dagegen (ungefähr 50 mio E NOMINAL noch ausstehend) ist derzeit für unter 10 % zu haben = 5 mio E effektiver derzeitiger wert. die börsenkapitalisierung der aktie dagegen noch fast 20 mio E.
wenn die firma wirklich noch diese 20 mio E der aktienkapitalisierung als insolvenzmasse hätte, müsste die wandelanleihe doch bei (20 mio E vermögen dividiert durch 50 mio wandelanleihe nominal) 40% stehen. jeder aktionär müsste doch dann dringend in die aktie verkaufen und die wandel kaufen.
gibts einen gedankenfehler in meiner rechnung, wenn ja : wo ?  

22.07.03 15:12

188 Postings, 8162 Tage fuxxwandelanleihe gegen aktie bei insolvenz

niemand ne idee ??  

22.07.03 15:15

5241 Postings, 9043 Tage Nobody IIJa mehrere Probleme

Wandlungspflicht ? Ja / Nein

Und wer sagt denn, dass die Anleihe-Gläubiger bedient werden ! Zuerst sind die Banken dran ! Die haben bezüglich Sicherheiten bessere Ansprüche.

Gruß
Nobody II  

22.07.03 15:23

16074 Postings, 8665 Tage NassieDas ist nur vermeintlich eine

bessere Position.
Die Wandelanleihe vermittelt eine Gläubigerposition.
D.h. man hat die theoretische Chance auf eine Quote.
Die Aktie vermittelt Mitgliedschaftsrechte.Hier würde man erst Geld bekommen
wenn alle Gläubiger bedient worden sind.  

23.07.03 09:36

188 Postings, 8162 Tage fuxxkeine wandlungspflicht !

und die banken sind doch genauso gläubiger wie die wandelanleihen-inhaber. nur das diese mit dem nominalbetrag (!) ihre ansprüche aus der insolvenzmasse stellen. warum sollen banken besser gestellt werden/sein ?
aber selbst wenn dem so wäre, die marktkapitalisierung der aktie ist noch 20 mio E. wenn soviel masse wirklich noch da ist, hiesse das ca 40 % für die noch ausstehenden anleihen. zzgl der (winzigen ? kleinen ? mittleren ? grossen ?) möglichkeit, das die firma noch mal gerettet wird (ist ja schon mal passiert) und 2005 dann zu 100 zurückgezahlt wird. plus noch 3xden koupon zu 7 %.
warum tauschen also die aktionäre nicht, um wenigstens die chancen zu verbessern ?  

23.07.03 09:44

12850 Postings, 8616 Tage Immobilienhaiinformier dich mal über die ausstattung

normalerweise sind wandelanleihen mit ner rangrücktrittserklärung gegenüber allen anderen gläubigern ausgestattet. deswegen haben sie auch den charakter von Eigenkapitalersetzenden Darlehen und dürfen als EK statt als Verbindlichkeit bilanziert werden. Bedienung der Wandelanleihe erfolgt dann erst, wenn alle anderen Gläubiger voll bedient wurden.

so und jetzt geh ich schlafen, kurz vor 4 sollte man hier nicht mehr posten.  

28.07.03 01:23

188 Postings, 8162 Tage fuxxgenau das eben nicht !

bei emission im jahr 2000 wurde genau das gegenteil in die bedingungen geschrieben : kein rangrücktritt, sondern alle zukünftigen verschuldungen stehen maximal auf gleichem level wie die anleihe. und damals hat die firma noch richtig geld verdient. die grossen schulden kamen erst später...
jahr 2000 :
Jahresüberschuss 98,9 mio DM
anlageverm 103 mio dm, forderungen 130, wertpap. des UV 153, liquidität 147. und das bei nur 226 mio verbindlichkeiten. das im jahr darauf dann die grossen verluste anfingen, war ja eben NACH der anleihe-emission.. die banken werden da ja wohl nix mehr beliehen haben mit nur 10 oder 20, sogar nicht mir 30 oder 40 % sicherheiten. also müsste doch eigentlich erheblich mehr als insolvenzquote (falls es dabei bleibt) als die derzeitigen 8 % übrigbleiben...
wo ist der haken ?
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