Brauerhand!!
Pflichtveröffentlichung nach §§ 35 Abs. 1, 10 Abs. 3 WpÜG Bieter:
Interbrew Deutschland Holding GmbH* ... teilt hiermit nach §§ 35 Abs. 1, 10 Abs. 3 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz ("WpÜG") mit, dass sie am 27. Dezember 2002 durch Erwerb der Mehrheit der Aktien und Stimmrechte der Brauergilde Hannover AG mittelbar Kontrolle im Sinne von § 29 Abs. 2 WpÜG über deren Tochtergesellschaft Gilde Brauerei AG, Hildesheimer Straße 132, 30173 Hannover (WKN 648500 / ISIN DE0006485006) erworben hat. Die Brauergilde Hannover AG, die bereits vor Inkrafttreten des WpÜG Kontrolle im Sinne von § 29 Abs. 2 WpÜG über die Gilde Brauerei AG hatte, hält 410.040 der 480.000 Stimmrechte an der Gilde Brauerei AG, was einer Stimmrechtsbeteiligung von 85,425 % entspricht. Diese Stimmrechte an der Gilde Brauerei AG sind nach dem Erwerb der Beteiligung an der Brauergilde Hannover AG nunmehr der Interbrew Deutschland Holding GmbH jeweils nach § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und nach § 30 Abs. 2 WpÜG zuzurechnen. |