Liebe Leute, mir geht es nicht um das Auf und Ab der Aktie, um den Spinner Sommer oder irgendwelche Herabstufungen. Aktueller Anlaß ist die angekündigte "Bestrafung" der Kunden, die ihr Bankkonto nicht dem willkürlichen Zugriff der "Wenn-Sie-Einwände-haben-ist-niemand-zuständig"-Maschinerie öffnen. Wir können hier viel über die dreisten Abzockermethoden der Telekom schimpfen; alleine - die Manager dort juckt das wenig.
Aber mit dem geballten Wissen der intelligenten Ariva-Gemeinde müßte es doch möglich sein, irgendeine Abwehrstrategie zu entwickeln. Auf welcher Rechtsgrundlage z.B. soll es möglich sein, einen Rechnungsposten zu erheben, dafür daß man fristgerecht per Überweisung seine Rechnung bezahlt? Wenn das durchgeht, dann können ja in Zukunft Klempner und Weinhändler oder auch die Polizei bei Geldstrafen einen Extra-Posten auf die Rechnung aufschlagen, wenn man denen nicht Zugriff auf sein Konto gewährt. Ich dachte bisher immer, es gehöre zu meinen Bürgerrechten in Deutschland, selber zu entscheiden, wem ich eine Einzugsermächtigung erteile, ohne deshalb finanzielle Nachteile zu haben.
Also, Telekom-Vorgeschädigte, Rechtskenner, Freiheitsliebende was meint Ihr? Bekommen wir es hin, die neueste Unverschämtheit der Telekom zum Rohrkrepierer werden zu lassen?
Gruß baanbruch |