wir hatten vor kurzem nioch den Fall in der Kundschaft. Da kam auch einer meiner Kunden und berief sich auf einen wohl vor kurzem erschienen Artikel in einer Zeitschrift (ich glaub es war Börse-Online) Dort stand, man soll darauf bestehen, dass keine Zeichnungsgebühren anfallen und das man sie sich srstatten lassen soll. Nach Rücksprache mit unserer Rechtsabteilung wurde dem Kunden nichts erstattet. Begründung: Es gibt noch kein höchstrichterliches Urteil darüber!!!! Es wurden zwar schon Urteile gefällt, aber diese sind wieder in die Revision gegangen, sodaß eine endgültige entscheidung noch aussteht.
WIr haben unseren Kunden gesagt, sie sollen aufjedenfall die abrechnungen behalten und nach der endgültigen Rechtssprechung wieder einreichen!! |