Ich hoffe mal, dass die Frage ernst gemeint war. Eigentlich findet man über Google zahlreiche Infos insbesondere bei Wikipedia und den Seiten der LVH. Da GPPHJS Postings aus seiner subjektiven Sicht sicher richtig aber nicht allgemeingültig war hier weitere Informationen.
Jeder deutsche Broker (zumindest habe ich mittlerweile 16 davon selbst genutzt/getestet) führt automatisch 3 Verlustverrechnungstöpfe. Wenn bisher noch kein Verkauf erfolgte, ist dies unter Umständen noch nicht aufgefallen. Bei einem ersten Verkauf ist dies auf der Wertpapierabrechnung meistens sehr detailliert aufgeführt.
Topf 1 - Aktien: erklärt sich von selbst Topf 2 - Kapitalvermögen ohne Aktien: Anleihen, Genussscheine, Dividenden, Zinsen, ... Topf 3 - Ausländische Quellensteuer
Solange Du also bei einem Broker alle Geschäfte ausführt, wird dieser automatisch bei jeder Transaktion verrechnen: Gewinne mit Verlusten, Verlusten mit Gewinnen. Jeweils separat für die 3 oben genannten Töpfe (nennt sich im Steuerkosmos horizontaler Verlustausgleich). Und dies bei vorhandenen Verlusten auch über den Jahreswechsel hinaus. Solltest Du weitere Depots haben oder Du Verluste mit anderen Einkünften verrechnen wollen, dann beantragst Du zum Jahresende eine entsprechende Verlustbescheinigung (je nach Broker kostet dies Gebühr). Die überführst Du dann in die Einkommensteuererklärung.
Interessante Randnotiz: Die Verrechnungstöpfe werden je natürlicher Person je Bank geführt. Logischerweise weiß z.B. die Sparkasse nichts von etwaigen Depots bei der Commerzbank oder Volksbank usw. Da es aber immer mehr Robo-Advisor und Broker-Apps, Fintechs gibt, die auf einen Bankdienstleister im Backend basieren, ergeben sich kuriose Situationen. Nutzt man z.B. als Broker "Smartbroker" (Backend DAB BNP Paribas) und ein ETF-Sparplan über weltsparen (ebenfalls basierend auf DAB BNP Paribas), zwei komplett unterschiedliche Plattformen und Anbieter, so hat man dann drei gemeinsamen Verlusttöpfe (DAB BNP Paribas). Das kann Vor- und Nachteile haben. Solche Kombis gibt es mit diversen Anbietern/Banken.
Auf die Gewinnen wird eine Kapitalertragssteuer von 25% fällig. Darauf dann nochmals 5,5 Soli sowie 8%-9% Kirchensteuer (falls relevant). Macht dann insgesamt 26,375% - 27,9915%.
Falls der individuelle Einkommensteuersatz unter 25% liegen sollte (was ich nicht wünsche) gibt es eine Veranlagungsoption, d.h. der günstigere Steuersatz gilt auf Antrag auch für die Kapitaleinkünfte.
Zu der Frage, komme ich bei einem Gewinn-Verkauf + Steuerabzug mit der gleichen Stückzahl wieder in den Wert rein ist eine der kontrovers diskutierten zentralen Fragen unter Aktionären. Da man nicht weiß ob und wenn ja wie stark eine Aktie korrigiert ist das müßig. Außerdem ist die Haltedauer relevant. Möchte ich eine Aktie extrem lange bzw. ewig halten, realisiere ich keine Zwischengewinne, da ich den Zinses-Zins der "Steuerstundung" nutzen möchte.
Sicher ist nur, wenn Du jetzt Gewinne bei mutares mitnehmen möchtest und zeitgleich Verluste in einem anderen Wert hast, dann führe die Transaktionen zeitgleich aus, um die Steuerlast zu mindern. Hatte es so verstanden, dass dies aktuell bei Dir bei mutares (+) und Aurelius (-) der Fall ist.
VG |