Zur Lage der letzten 1000 Wutbürger in Stuttgart
Stuttgart - Gegner des umstrittenen Milliardenprojekts Stuttgart 21 haben sich am Samstagnachmittag auf dem Stuttgarter Schlossplatz zu einer Kundgebung versammelt, um Unterschriften für zwei neue Bürgerbegehren gegen Stuttgart 21 zu sammeln. Die Polizei zählte etwa 1000 Demonstranten, welche die Veranstaltung besuchten, die Veranstalter sprachen indes von zirka 6000. Im Anschluss an die Kundgebung machten sich die Demonstanten in einem Protestmarsch auf den Weg zum Hauptbahnhof.
Die Begehren, die das umstrittene Milliardenprojekt noch stoppen sollen, kritisieren unter den Namen „Storno 21“ und „Leistungsrückbau S21“ Kostensteigerungen und mutmaßlich mangelhafte Leistungsfähigkeit des geplanten Tiefbahnhofs.
Je 20.000 Unterschriften werden für die beiden Begehren benötigt, um diese zu starten. Im Erfolgsfall müsste sich im Frühjahr 2014 der Stuttgarter Gemeinderat damit befassen.
http://www.stuttgarter-nachrichten.de/...-45d4-b52d-cb7476242dca.htmlMögliche Zulassung eines Bürgerbegehrens
Die Gemeindeordnung schreibt in §21 folgendes vor: (3) Über eine Angelegenheit des Wirkungskreises der Gemeinde, für die der Gemeinderat zuständig ist, kann die Bürgerschaft einen Bürgerentscheid beantragen (Bürgerbegehren). Ein Bürgerbegehren darf nur Angelegenheiten zum Gegenstand haben, über die innerhalb der letzten drei Jahre nicht bereits ein Bürgerentscheid auf Grund eines Bürgerbegehrens durchgeführt worden ist. Das Bürgerbegehren muß schriftlich eingereicht werden; richtet es sich gegen einen Beschluß des Gemeinderats, muß es innerhalb von sechs Wochen nach der Bekanntgabe des Beschlusses eingereicht sein. Das Bürgerbegehren muß die zur Entscheidung zu bringende Frage, eine Begründung und einen nach den gesetzlichen Bestimmungen durchführbaren Vorschlag für die Deckung der Kosten der verlangten Maßnahme enthalten. ... Stellt sich als erstes einmal die Frage: Ist der Gemeinderat überhaupt zuständig? Eher nicht, weil der Gemeinderat keine Kostenerhöhung für die Gemeinde (den Anteil der Stadt) bewilligt hat - die Stadt trägt die Mehrkosten nicht - also kein Bürgerbegehren wegen Kostenerhöhung die nicht durch die Gemeinde getragen werden. Auch für die Leistungsfähigkeit des Bahnhofs ist der Gemeinderat nicht zuständig - die Bahn betreibt den Bahnhof und nicht die Gemeinde! Ganz spannend wird es bei den Kosten - die vom Begehren gewannt werden müssen - Die "Ausstiegskosten" müssen den Rückbau aller inzwischen begonnenen Baumaßnahmen berücksichtigen - das ist also deutlich mehr als beim Volksentscheid und aktuelle Kosten einer "Ertüchtigung" - also nicht die Zahlen von vor 10 Jahren, die damals schon vom Gericht als viel zu niedrig abgelehnt wurden.