"da die Geschädigten nun mal mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit nie mehr Ihren Einstandskurs sehen werden, sondern aus einer Kombi aus cash Kompensation und ggf. (ist nun mal eine variable da ich nicht einschätzen kann ob die Teilnehmer des Vergleichs ihre Shares behalten können oder abtreten müssen) einer zukünftigen Erholung es Aktienkurses "abgefunden" werden."
Streng genommen gibt es ja drei Arten von Alt-Aktionäre:
1.)Diejenigen, welche ihre Aktien die sie bis zum 5. oder 6.12.17 (am genauen Stichtag scheiden sich noch die Geister) erworben haben, bis zum heutigen Tage komplett noch halten, also nur Buch-Verluste erlitten haben 2.)Diejenigen, welche ihre Aktien ab dem 6.12.17 oder danach mit Verlust verkauft haben, ihre Verluste also realisiert haben 3.)Dann gibt es natürlich auch noch eine "Mischung" aus 1. und 2. (also ein Teil wurde verkauft und ein Teil wird bis heute gehalten). Heißt also sowohl realisierte Verluste als auch Buchverluste.
Und theoretisch könnte sogar noch eine 4.Gruppe dazu kommen: Nämlich Aktionäre, welche schon vor dem Crash am 5./6.12.17 Aktien von Steinhoff mit Verlust wieder abgestoßen hatten (die sie zuvor erworben hatten) oder aber die hohe Trading-Verluste erlitten haben und die beim Ausbruch des Crashs gar keine Aktien mehr hatten. Denn sowohl TILP als auch VEB interessieren sich nicht nur für die Aktien, die man zum Zeitpunkt des Crashs in seinem Besitz hatte, sondern auch vorherige (Verlust)-Trades zählen offenbar zum Gesamt-Schaden. Das Einzige was man wohl mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit sagen kann, ist, dass Aktien, die man ab 7.12.17 erworben hat, für die Schadensberechnung wohl keine Rolle mehr spielen (denn da war der Betrug definitiv schon bekannt). Du beziehst Dich nur auf die Alt-Aktionäre unter 1.). Da es aber auch viele geschädigte Alt-Aktionäre gibt, welche ihre alten Aktien längst abgestoßen haben (unabhängig davon, ob sie danach wieder zugekauft haben), denke ich, wird es eine Lösung geben müssen, welche allen diesen Gruppen gerecht wird. Demzufolge (rein von der Logik) glaube ich nicht, dass jene Alt-Aktionäre, die ihre Aktien immer noch halten (die also bisher nur Buch-Verluste erlitten haben) diese dann "abgenommen" kriegen (im Tausch gegen was auch immer). Weil den anderen, die schon längst verkauft und Verluste realisiert haben, kann man ja nichts mehr "abnehmen" ;-) Insofern denke ich, dass man wohl allen diesen Gruppen entweder Cash oder Aktien oder eine Mischung aus beiden anbieten wird, damit niemand bevor- oder benachteiligt wird. Aber was immer man auch tun wird, ich hoffe, es zieht sich nicht noch bis Ende 2020 hin ;-) |