27.11.15 23:06 #1742 Onkel Dagobe. : Jo, Wandler würde zunächst einmal Verwässerung und .....und Kursabschläge bedeuten.
Ja, ich glaube, dass endlich die am 12.10.15. auf der außerordentlichen HV abgesegneten Wandel- oder Pflichtwandelanleihen ins Spiel kommen, gegen Bar- oder Sacheinlage.
Aber wieso "Verwässerung" und "Kursabschläge"? Da sehe ich das Gegenteil voraus, denn gerade mit einer Wandelanleihe werden die FFO I drastisch ansteigen, und zwar pro Aktie!
Wichtig ist, dass weiterhin bei allen Massnahmen KEIN Bezugsrecht für Altaktionäre eingeräumt wird, da - wie Postings bei wallstreet-online.de und bei ariva.de immer wieder zeigen - die übergroße Kapitalerhöhung vom Juli noch immer in den Knochen steckt. Und oft nicht anerkannt wird, dass durch die Portfolio Erweiterung und Finanzierung der Altaktionär nicht "verwässert" wird, sondern letztlich die FFO I pro Aktie weiter drastisch ansteigen werden. Die Kapitalerhöhung (ohne Bezugsrecht) in der vergangenen Woche hat bewiesen, dass nunmehr starkes Kaufinteresse von insitutioneller Seite her da ist. Denn die neuen Aktien wurden "zu einem Platzierungspreis von EUR 2,20 je Aktie, welches einen 0% Abschlag zum XETRA Schlusskurs vom 25. November entspricht, platziert." (auch wenn ich fand, dass der Kurs da hin runter geprügelt wurde). Noch schöner der Satz: "Die Kapitalerhöhung war zum Platzierungspreis mehrfach überzeichnet." ==> Ergo sind die 2,20 € eine natürliche Untergrenze, und ein "mehrfaches" Interesse ist da. Das ist für mich der Beweis, dass weitere Kapitalmassnahmen zu ansteigenden Preisen problemlos bei Insitutionellen untergebracht werden können, und damit das extreme Wachstum weitergehen wird (immer mit dem Ziel, das FFO I pro Aktie zu steigern).
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