"Auf rein 2DG können die kein Patent anmelden"
1. Sie haben nur für das Anwendung ein Patentanmeldung eingereicht 2. Jedoch wurde auch ein weiterer wesentlicher Wirkungs-Mechanismus von 2-DG zur Patentanmeldung gebracht.
Aus der heutigen o.g. MBI News heisst es,
" ... Anbetracht der Tatsache, dass der Wirkstoff in WP1122 2-Desoxy-D-Glukose (2-DG) ist und dass 2-DG jetzt in einer klinischen Phase-2-Studie, die von einem unabhängigen Medikamentenentwickler außerhalb der USA durchgeführt wurde, Wirksamkeit gezeigt hat, glauben wir, dass es bereits eine ausreichende Wirksamkeitsbegründung für WP1122 gibt, um klinische Studien zu beginnen."
WP1122 ist ein Prodrug von 2-DG, einem bekannten Antimetabolit mit der Fähigkeit, die Glykolyse zu hemmen und die Glykosylierung zu verändern, zwei Prozesse, die für Coronaviren wie SARS-CoV-2, das Virus, das für COVID-19 verantwortlich ist, entscheidend sind. Obwohl 2-DG Aktivität gegen SARS-CoV-2, andere Coronaviren und andere Nicht-Coronaviren gezeigt hat, glauben wir, dass sein therapeutisches Potenzial durch das Fehlen von arzneimittelähnlichen Eigenschaften begrenzt ist. WP1122 wurde entwickelt, um die arzneimittelähnlichen Eigenschaften von 2-DG zu verbessern, insbesondere um die Zirkulationszeit sowie die Gewebe- und Organaufnahme und -konzentration zu erhöhen (oft als verbesserte "Pharmakokinetik" bezeichnet). Moleculin hat mehrere In-vitro-Analysen gesponsert, die zeigen, dass die Aktivität von WP1122 gegen Coronaviren besser ist als die von 2-DG allein, sowie präklinische Tier-Tumormodelle (WP1122 wurde ursprünglich als potenzielles Krebsmedikament entwickelt), die die verbesserte Pharmakokinetik von WP1122 zeigen ..."
Bzgl. ersten Absatz ist der indische P2 Trial gemeint, welcher nun in die P3 übergegangen ist.
Ich gehe sehr stark davon aus, dass man hier aktuell nur aus rechtlichen Gründen vorerst von 2-DG "spricht". |