das hab ich auch gelesen. Danke. Das Anlagevermögen der AG waren hauptsächlich Finanzanlagen. damit verbunden auch vertäge, rechte und pflichten. Die Gmbh war vor der AG schon die Luft ausgegangen, die für die GmbH bürgte. Somit hätte dies eine Insolvenz der GmBH, die das operative Geschäft betrieb, nach sich gezogen. aber egal... Ja, die GmbH hat somit die Bürgschaften gekauft, vom Konkursverwalter. Mit Welchen Rechten und Verpflichtungen, darüber darf mal wieder spekuliert werden. Und jetzt die grosse Preisfrage... womit hat oder wird sie den Konkursverwalter bezahlen, der die Investoren bedienen muss? Sicherlich nicht mit den 15 Mio. neuerlich bereitgestellten Kredit. So wie sie mir das hier verkaufen wollen kauft -um es kurz auszudrücken- Herr Dorn von Herrn Dorn seine eigenen Schulden und steht plötzlich schuldenfrei da und hat sich mal ebenso die Rosinenstücke herausgepickt? Der Konkursverwalter hat auch eine Obhutspflicht und kann sich nur soweit aus dem Fenster lehnen, so dass er nicht herausfällt. Wie auch immer... Wenn dem dennoch so wäre, dann müssen die Aktien schnellstmöglich zurückgekauft werden. Nur Ohne Übernahme von Pflichten durch den Schuldner würde ich mich als Bürge auf nichts einlassen, wenn der Schuldner mir meine Verpflichtungen ihm und den Kreditnehmern gegenüber abnehmen will, nur weilmder Schuldner insolvent geworden ist. Glaube schon, dass ich ein bissl recherchiert habe. Haben Sie die 2008er Bilanz der Primacom AG gelesen? |