1 Die Volksbeteiligung ist ausdrücklich gewollt. Der Gesetzgeber hat nach zehnjährigem Ringen dem Volk 40.000 Aktien von insgesamt 100.000 gewidmet. Und das aus gutem Grund. Das Volk muss sich nicht gefallen lassen, sich SEINE Notenbank ausreden zu lassen. Jedoch reichen die mittlerweile nur 50.000 Aktien nicht für alle. Ein Kapitalsplit und damit ausreichend Aktien wären problemlos möglich.
2 Der Wert der SNB ausweislich ihres Eigenkapitals beträgt 170 Mrd CHF, so wie sie auch überall anderweitig ausgewiesen wird. Nur an der Börse wird sie mit 500 Mio CHF bewertet, und das aufgrund der Mitbeteiligung weniger Privataktionäre. Als reine Bundesbank würde sie im Bundesvermögen wohl auch mit 170 Mrd CHF bewertet, nämlich gemäss ihrem EK, so wie auch die Deutsche Bundesbank in der Vermögensrechnung des Deutschen Bundes.
3 Selbst die SNB vergleicht ihre Aktien hinsichtlich des Kursverlaufs mit langlaufenden Obligationen und schreibt damit diesen mutmasslich einen Wert von 15.000 CHF zu, grosszügige 0,1 % Plusrendite und 15 CHF Dividende zugrundegelegt.
4 Aktionäre der SNB sind keine Spekulanten, sondern ausdrücklich vom Gesetzgeber gewollte Miteigentümer. |