AN, wegen YAHOO: guter Hinweis. Die verhalten sich absolut korrekt und haben sich in ihren Geschäftsbedingungen weitgehend abgesichert. Sie verweisen übrigens auch auf das Telemediengesetz, insbesondere ihre Pflichten zur Vorratsdatenspeicherung. Und denen ist auch bekannt, dass sie als Diensteanbieter in bestimmten Fällen sogar schadenersatzpflichtig werden können. Liegt möglicherweise daran, dass sie eine eigene Rechtsabteilung haben und nicht nur studentische Hilfskräfte. |