SPD: Rechtsanspruch auf Hauptschulabschluß

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neuester Beitrag: 07.06.08 14:45
eröffnet am: 28.04.08 11:29 von: Rigomax Anzahl Beiträge: 214
neuester Beitrag: 07.06.08 14:45 von: kiiwii Leser gesamt: 15020
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05.06.08 17:45

51345 Postings, 8932 Tage eckiWas soll ich zugeben?

Gib doch einfach mal zu, daß der Hauptschulabschluß an eine bestandene Prüfung geknüpft werden sollte.

Eine echte Selbstverständlichkeit. Für dich, für mich, für die Bundesregierung und für Frau Nahles. Aber natürlich. Das war so, das bleibt so.

Nur soll eben der Anspruch auf eine 2. Chance hinzukommen, um die Verhältnisse zu verbessern.  

05.06.08 17:45

129861 Postings, 7687 Tage kiiwiidas hat sie gesagt:

Frage:
Vizekanzler Frank-Walter Steinmeier meint, die Hauptanstrengungen der SPD müssten der Bildung gelten, weil nur dann die Jungen die Renten der Alten werden zahlen können. Können Sie das unterschreiben?

Nahles:
Natürlich muss Bildung die Zukunftsinvestition Nummer eins und die zentrale Priorität für die SPD sein. Dazu gehört Bildung und Ausbildung der Kinder, aber auch die Weiterbildung der Arbeitnehmer. Bildungspolitik ist vorsorgende Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik. Was wir in Bildung investieren, müssen wir später nicht für Reparaturen verwenden. Arbeitsminister Scholz wird deshalb erstmalig einen Rechtsanspruch auf einen Hauptschulabschluss in der Arbeitsmarktpolitik verankern.

Frage:
Ist das rechtlich möglich?

Nahles:
Tatsächlich ist das neu. Aber ohne Hauptschulabschluss geht es heute gar nicht mehr, das ist einfach das Minimum, ohne das andere arbeitsmarktpolitische Hilfen oft doch keinen Erfolg haben. Wir setzen hier Bundesmittel ein, obwohl eigentlich die Länder zuständig wären. Aber die Realität ist, dass die Länder seit Jahren das Angebot für nachholende Hauptschulabschlüsse zurückfahren, obwohl der Bedarf steigt. Die Menschen brauchen ein Recht auf eine zweite Chance, da hilft ordnungspolitischer Purismus nicht weiter, da hilft nur ein Angebot.




btw:
Warum nicht einen Rechtsanspruch auf nen Führerschein ??


...ist vielleicht einfacher und schneller - und berechtigt zum sofortigen Geldverdienen, etwa als Paketfahrer...


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MfG
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No Pizzass please.

05.06.08 17:47

8051 Postings, 7936 Tage Rigomaxecki: Gehe zurück nach "Los"

(#1 und folgende). Ziehe keine 4000,-- ein.

Wir hatten das alles schon. Ein Rechtsanspruch ist ein Rechtsanspruch. Lies den Thraed nochmal durch und versuche mal, inhaltlich zu argumentieren.

Und dann äußere Dich doch mal zu meinem Vorschlag
"Gib doch einfach mal zu, daß der Hauptschulabschluß an eine bestandene Prüfung geknüpft werden sollte."  

05.06.08 17:53

12104 Postings, 8292 Tage bernsteinalles lachhaft wat hier im bildungswesen

passiert.zu blöd das in den griff zu bekommen.hab die scheiß ddr gehaßt wie
die pest.aber das schulsystem war besser.die zehnklassige polytechnische ober-
schule war doch ok.wer mehr wollte ging eben vorher aufs gymnasium(erweiterte
oberschule)und wer gar kein bock auf schule hatte,ging nach der 8 klasse ab,
und mußte ein jahr länger die lehre machen.ich zum beispiel bin nach der 10
klasse abgegangen und dann berufsausbildung mit abitur(ein jahr längere aus-
bildung)auch das gab es.dieses heute affentheater ist nur noch peinlich und
lächerlich.pisa läßt grüßen.  

05.06.08 17:54

9279 Postings, 7631 Tage Happydepotmal eine Frage.....

SPD: Rechtsanspruch auf Hauptschulabschluß....

So wie die Partei regiert zur Zeit,hat wohl keiner von denen einen Hauptschulabschluß,die Ulla Schmidt hat auf keinen Fall einen,und wenn kann die sich nur hochgeschlafen haben,und selbst das bezweifle ich.
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ich glaub ich werd verrückt.
ich sag nur die Rente ist sicher.
die erhöhung Mehrwertsteuer nicht mit uns.
der Aufschwung ist beim kleinen Mann angekommen.
Merkelchen ,ich nix dir glauben.

05.06.08 17:58

69033 Postings, 7700 Tage BarCodeJetzt sind wir wieder mal

ganz unten angekommen auf absolutem Tiefflieger-Nieveau...
Hauptsache, den eigenen Scheklappen passiert nix und außerdem beim Lieblingsmotto des kleinen Geistes: "Alles Versager außer ich".
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Da ist nix zu machen...

05.06.08 18:09

51345 Postings, 8932 Tage eckiOb kiiwii und Bernstein kapieren, das die CDU das

auch will?

Es geht um Investitionen in Bildung. Da sind sich die großen schon einig.
Und jeder Rechtsanspruch ist an Bedingungen geknüpft. Alles ganz normal.

Klar hat jeder einen Rechtsanspruch auf den Führerschein, wenn du die Bedingungen erfüllst.

Keine staatliche Hoheit kann dir den Führerschein nach Gutdünken bzw. willkürlich verweigern. Bedingungen erfüllen, unter anderem, aber nicht nur die Prüfung ablegen und dann gibts den Lappen.

So sehen ganz normale Rechtsansprüche aus.

Du hast einen Anspruch auf Hartz4, Erteilung einer Baugenehmigung usw. usf. Rechtsanspruch heißt nie Bedingungsfrei.  

05.06.08 18:14

69033 Postings, 7700 Tage BarCodeVergiss es.

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Da ist nix zu machen...

05.06.08 18:20

129861 Postings, 7687 Tage kiiwiiWo steht das, ecki ?

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MfG
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05.06.08 18:24

129861 Postings, 7687 Tage kiiwiibtw: dann hätte man also auch einen Rechtsanspruch

auf Abitur ?
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05.06.08 18:34
1

69033 Postings, 7700 Tage BarCodeIch sags doch: Vergiss es.

Sie wollen es nicht kapieren. Und da geht dann eher ein Kamel durch ein Nadelöhr als ein kiiwii oder ein Rigo runter von der Rechhaberei...
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Da ist nix zu machen...

05.06.08 18:35

51345 Postings, 8932 Tage eckiDu meinst den Rechtsanspruch auf eine 2. Chance

zum Abitur, entsprechend der 2. Chance zum Hauptschulabschluß?

Nein, allgemein gibts den bisher nicht. Nur je nach Bundesland gibt es unterschiedliche Varianten der Vorbedingungen für einen 2. Bildungsweg zu in aller Regel eingeschränkten Hochschulreife.  

05.06.08 18:37

69033 Postings, 7700 Tage BarCodeSie dürfen jetzt noch das "t" reinkorrigieren...

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05.06.08 18:47

16763 Postings, 8507 Tage Thomastradamusoh je - macht ihr immer noch an dem Ding rum?

*kopfschüttel*

@ecki
"Klar hat jeder einen Rechtsanspruch auf den Führerschein, wenn du die Bedingungen erfüllst."

Gilt momentan für den HSA nicht, dass man den bekommt, wenn man die Bedingungen erfüllt? Muss da erst ein Politiker kommen und das fordern? ...wenn das mal die angehenden Hauptschulabsolventen wüssten... :-o

Gruß,
T.
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05.06.08 18:50

129861 Postings, 7687 Tage kiiwiibehaldeinblödes*t*

ecki, ich meine Rechtsanspruch auf Abitur
so wie Rechtsanspruch auf Hauptschulabschluß


so wie Frau Nahles das gesagt hat (wie sie es gemeint hat, weißt du ja besser - ich kann nur lesen, was im Interview steht)


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05.06.08 18:50

69033 Postings, 7700 Tage BarCodeBeim Abitur

gibt es, wenn man durchfällt, durchaus einen Rechtsanspruch auf eine 2. Chance. Und das bedeutet nicht, dass man bei Inanspruchnahme dieses Anspruchs einfach den Wisch geschenkt bekommt. Man muss die Voraussetzungen erfüllen und es bestehen...

Aber das nur für die Einsichtigen nebenbei...

Für die anderen: neue Chance für einen Skandalthread! Es gibt einen Rechtsanspruch auf ein Abitur!

Gibt übrigens weitere solche Sauereien: Rechtsanspruch auf Wiederholung des 2. Jurastaatsexamens, wenn man beim ersten Mal durchgeknallt ist!
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Da ist nix zu machen...

05.06.08 18:54

129861 Postings, 7687 Tage kiiwiiist doch beim Abi immer schon so gewesen...

und beim Hauptschulabschluß etwa nicht ??
oder auch ??
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MfG
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05.06.08 19:00

51345 Postings, 8932 Tage eckiNein Kiiwii, wenn du z.B. nach den 9 Jahren ohne

Abschluss von der Schule bist, dann ein paar Asuhilfsjobs irgendwo gemacht hast, dann 1 Jahr arbeitslos, dann hast du bisher keinen Anspruch auf eine 2. Chance.

Klar hätte derjenige es vorher besser machen können, hat es aber nicht. Und wenn er dann mit 19 geschnallt hat, das er mit 16 einen gewaltigen Fehler gemacht, das er den HA nicht durchgezogen hat, dann soll er künftig den Anspruch auf eine 2. Chance haben.  

05.06.08 19:09

129861 Postings, 7687 Tage kiiwiiDie Hauptschule endet doch in der Regel mit dem 9.

Schuljahr - warum sollte also jemand nach dem 9. Schuljahr ohne Abschluß abgehen ?
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MfG
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05.06.08 19:14

129861 Postings, 7687 Tage kiiwiischau mal:

http://de.wikipedia.org/wiki/Hauptschule


"In der Regel wird nach erfolgreichem Besuch der 9. Klasse der Hauptschulabschluss vergeben. Dieser berechtigt zum Beginn einer beruflichen Ausbildung im Rahmen des dualen Ausbildungssystems."
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MfG
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05.06.08 19:14

16763 Postings, 8507 Tage ThomastradamusWeil er die Prüfung nicht schafft.

Aber ich kenn auch bisher schon welche, die ihren Abschluss irgendwann nachgeholt haben.
War das illegal?

Und warum sagt die Schachtel in #1 nichts von einer 2. Chance? Ist es am Ende gar nicht gemeint gewesen wie hier vielfach interpretiert wird (weil's so gemeint sein muss)?

Gruß,
T.
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05.06.08 19:18

129861 Postings, 7687 Tage kiiwiiwer die Prüfung nicht schafft, kann wiederholen

wie beim Abi auch


(bin mir nicht mal sicher, ob es da grundsätzlich 'ne Prüfung gibt - ich glaube, nur in einigen Bundesländern...)
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MfG
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05.06.08 19:18

16763 Postings, 8507 Tage Thomastradamuseben, und "nicht erfolgreich" geht halt auch,

und das ist dan jemand ohne Abschluss.

Gruß,
T.
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05.06.08 19:27
1

36845 Postings, 7748 Tage TaliskerMeine Fresse,

so schwer ist es doch nun wirklich nicht - aus #1:

"Frage:
Ist das rechtlich möglich?

Nahles:
Tatsächlich ist das neu. Aber ohne Hauptschulabschluss geht es heute gar nicht mehr, das ist einfach das Minimum, ohne das andere arbeitsmarktpolitische Hilfen oft doch keinen Erfolg haben. Wir setzen hier Bundesmittel ein, obwohl eigentlich die Länder zuständig wären. Aber die Realität ist, dass die Länder seit Jahren das Angebot für nachholende Hauptschulabschlüsse zurückfahren, obwohl der Bedarf steigt. Die Menschen brauchen ein Recht auf eine zweite Chance, da hilft ordnungspolitischer Purismus nicht weiter, da hilft nur ein Angebot."

Noch mal in aller Deutlichkeit:
" Wir setzen hier Bundesmittel ein, obwohl eigentlich die Länder zuständig wären. Aber die Realität ist, dass die Länder seit Jahren das Angebot für nachholende Hauptschulabschlüsse zurückfahren, obwohl der Bedarf steigt."

Es geht um Geld. Wer bezahlt den Kurs. Denn der kostet. Entweder den Teilnehmer oder aber den Staat (in welcher Form auch immer - ich habe einen Hauptschulabschlusskurs geleitet, den hat die Agentur für Arbeit bezahlt).
Und natürlich muss da eine Prüfung gemacht werden, da gibt es extra eine "Prüfungsordnung für Nichtschüler" (klingt komisch, is aber so).
Gruß
Talisker

Und natürlich ist  
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Bitte warten Sie kurz, während Ihre Daten vorbereitet werden.

05.06.08 19:28

129861 Postings, 7687 Tage kiiwiiwenn ich 2x durchs Abi flieg, hab ich auch keins


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