in Bezug auf die Erteilung einer Kryptowaehrungslizenz durch die FIU war sicher richtig, in Bezug auf die aktuelle Thematik des Registereintrags aber wohl nicht. Sofern die CGift Trading OÜ einen Antrag auf Eintrag von zwei Kryptowaehrungslizenzen (für Handel und Verwahrung) beim Handelsregister beantragt hat, muss ihr diese ja bereits vorliegen (sonst hätte sie ja keinen entsprechenden Antrag stellen brauchen).
Und wenn sie zusätzlich noch die erforderliche Aufstockung des Stammkapitals auf TEUR 12 beantragt hat, ist das für das Handelsregister vermutlich ein Antrag, in diesem Fall M2. Und wenn da irgend etwas nicht so ist wie erforderlich oder eine Kleinigkeit gefehlt hat, kann der Eintrag in der Gesamtheit natürlich nicht erfolgen.
Sollte es sich um eine Formalie handeln, rechne ich im Laufe der kommenden Woche mit dem Eintrag (und hoffe nicht, dass man aktuell einen Wechsel der Geschäftsführung beantragt hat)... |