man muss und was man kann. Die CGift informiert über sämtliche ad-hoc-pflichtigen Tatbestände, da die dazu gesetzlich verpflichtet ist. Alles andere ist freiwillig und liegt im Ermessen der CGift, die in der aktuellen Situation eben gerade nichts kommuniziert, da man derzeit auch noch nicht operativ tätig ist bzw. wohl aufgrund der noch fehlenden Kryptowaehrungslizenz sein kann.
Wenn man aber mal in die Vergangenheit schaut, wurden auch die freien Aktionäre (natürlich analog der Eigentümer) schon reichlich bedacht, da die Kapitalherabsetzung im Jahr 2016 im Verhältnis 2:1 auf ein Grundkapital von dann noch 550.000 EUR erfolgte. Hier wäre auch eine Kapitalherabsetzung auf Null zu rechtfertigen gewesen, wie es derzeit andere Gesellschaften gerade vormachen, da das Eigenkapital aufgezehrt war. Bei einer anschließenden Kapitalerhoehung wäre - je nach gewählter Konstruktion - die Beteiligung der freien Aktionäre ggf. stark verwässert worden. Das hat man aber gerade nicht getan, sondern lediglich die freien Aktionäre nur bei den kleinen Bar-KE und der Sach-KE zur Einbringung der NGGifting ausgeschlossen. Und danach gab es für die freien Aktionäre jeweils genügend Zeit, die Beteiligungsquote bei Bedarf wieder aufzustocken.
Wenn man das mal aus diesem Blickwinkel betrachtet, dürfen wir uns wohl nicht beklagen... |