Beschluss
solarhybrid AG, Brilon Widerruf der Zulassung zum regulierten Markt (General Standard)
Auf Antrag des Insolvenzverwalters der Gesellschaft wird die Zulassung der auf den Inhaber lautenden Stammaktien der solarhybrid AG, Brilon, ISIN DE000A0LR456, gemäß § 39 Abs. 2 BörsG i.V.m. § 46 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 und § 46 Abs. 2 Satz 3 BörsO widerrufen. Der Widerruf wird mit Ablauf des 27. Juli 2015 wirksam.
Frankfurt am Main, 27. Januar 2015
Frankfurter Wertpapierbörse Geschäftsführung
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