"Wenn man zwischen den Zeilen liest, bestätigt das Landgericht Köln genau das, worum es unserer Mandantin geht: Nämlich dass sie erstens in den letzten Jahrzehnten journalistisch zu Russland gearbeitet und eine Vielzahl an Werken zu diesem Thema veröffentlicht hat. Zweitens wird festgehalten, dass sich Frau Krone-Schmalz mit der einschlägigen Fachliteratur beschäftigt."
Rosenau weiter: "Das Landgericht Köln hat nur deswegen vorläufig zu ihren Lasten entschieden, weil es die Aussagen nicht als Tatsachenbehauptungen eingeordnet hat. Bei einer Einordnung als Tatsachenbehauptungen hätte es die Unzulässigkeit der Äußerungen bestätigt, da diese falsch sind. Jedoch meint das Gericht – anders als wir – es lägen nur Wertungen, also Meinungsäußerungen vor. Unsere Mandantin muss sich aus Sicht des Gerichts selbst übertriebene und polemische Kritik gefallen lassen. Obwohl die Entscheidung keinerlei Bindungswirkung für das Verfahren in Düsseldorf hat, werden wir wahrscheinlich Beschwerde dagegen einlegen, da wir die Einordnung der Aussagen als bloße Meinungsäußerungen für falsch halten." Das wictigste? zuletzt... |