begrenzen, haben wir ja u.a. das Gewaltenteilungsprinzip (gesetzgebende, vollziehende und rechtsprechende Gewalt) und rechtsstaatliche Grundsätze. Im Gegensatz zu den Diktaturen oder früheren Diktaturen, aus denen nun viele Flüchtlinge kommen, die genug haben von der Unterdrückung haben bzw. Bürgerkrieg.
Und wenn Abgeordnete des BT meinen, sie seien durch Entscheidungen der Bundesregierung übergangen, mithin in ihren Rechten verletzt worden, steht ihnen die Organklage beim BVerfG offen.
Stimmt, nicht alle Flüchtlinge, die jüngst nach D kamen oder noch kommen, werden dauerhaft in D bleiben dürfen. Viele werden früher oder später zurückgehen müssen, wenn die Umstände es zulassen. Die gegenwärtige Lage ist hier bestimmt auch für viele Flüchtlinge nicht besonders schön, aber gegenüber den Verhältnissen in Syrien und manchen Flüchtlingslagern im Nahen Osten zumindest besser. Ganz zu schweigen für die Flüchtlinge, die dort gar keine Unterkunft ergattern konnten. |