Hartz IV: EU-Einwanderer erstreiten Arbeitslosengeld II in Deutschland ... Urteil zu Sozialleistungen EU-Zuwanderer erstreiten Zugang zu Hartz IV 11.10.2013, 13:32 Uhr | dpa, t-online.de Nach dem Urteil zu Hartz-IV-Leistungen für EU-Zuwanderer könnte es eine Flut neuer Anträge geben (Quelle: dpa) Nach dem Urteil zu Hartz-IV-Leistungen für EU-Zuwanderer könnte es eine Flut neuer Anträge geben (Quelle: dpa) Zuwanderer aus EU-Ländern, die in Deutschland auf Arbeitssuche gehen, haben eigentlich keinen Anspruch auf Hartz IV. Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hat einer rumänischen Familie nun aber das Arbeitslosengeld II zugesprochen (Az.: L 19 AS 129/13). Bundesweit soll es 130.000 ähnliche Fälle geben - für die Kommunen könnte es teuer werden. Das Jobcenter hatte 2010 den Antrag der vierköpfigen Familie abgelehnt. Das Gericht entschied nun, dass diese Verweigerung gemäß geltendem Recht nicht auf die Rumänen zutreffe, weil sie zur Zeit der Antragstellung schon ein Jahr in Deutschland gewesen seien. Gegen das Urteil ist Revision zugelassen. Sechs bis neun Monate Arbeitssuche reichenWeil die Bundesagentur für Arbeit wenig Aussicht auf Beschäftigung für den Vater sieht, erlischt aus Sicht des Gerichts der Grund für die Verweigerung der Leistungen nach sechs bis neun Monaten der Arbeitssuche. Rumänen sind mittlerweile Hartz-IV-AufstockerDie jetzigen Kläger, eine Familie mit zwei Kindern, leben seit 2009 gemeinsam in Gelsenkirchen. Das Verfahren betrifft den Zeitraum von Mitte 2010 bis November 2011. Damals lebte die Familie von Kindergeld und vom Verkauf von Obdachlosen-Zeitschriften. Inzwischen hat die Mutter eine Arbeit, die Familie stockt mit Hartz IV auf. 130.000 Personen betroffen"Es handelt sich um eine wesentliche Grundsatzfrage, die bundesweit etwa 130.000 Personen betrifft", erklärte das höchste nordrhein-westfälische Sozialgericht in Essen. Vor allem hier lebende und vergeblich Arbeit suchende Rumänen und Bulgaren haben nun Aussicht auf Hartz IV. Schon zuvor hatten Familien per Eilentscheid mit ähnlichen Argumenten erfolgreich einen Hartz-IV-Anspruch erstritten. Zudem hatte sich wiederholt das Bundessozialgericht mit Sozialleistungen für Zuwanderer beschäftigt. Im vergangenen Jahr entschieden die Richter, dass EU-Ausländer in bestimmten Fällen Hartz-IV-Anspruch haben, selbst wenn sie in Deutschland noch nie beschäftigt waren. Bundesrat billigt höhere Hartz-IV-Sätze für 2014Derweil hat der Bundesrat die Anhebung der Hartz-IV-Regelsätze für das kommende Jahr genehmigt - Grundlage war eine Verordnung der Bundesregierung. Rund 6,1 Millionen Menschen bekommen damit mehr Geld. Der Regelsatz für Alleinstehende steigt von 382 auf 391 Euro. Leben zwei Erwachsene in einer Bedarfsgemeinschaft, erhalten sie jeweils 353 Euro, acht Euro mehr als bisher. Für Kinder gibt es einen vom Alter abhängigen Zuschlag zwischen fünf und sieben Euro. Die Erhöhung der Hartz-IV-Sätze beträgt im Schnitt knapp 2,3 Prozent - und liegt damit über der Preissteigerungsrate von zuletzt etwa 1,4 Prozent. http://www.t-online.de/wirtschaft/jobs/...geld-ii-in-deutschland.html |