Unterstellungen, Vermutungen, Ahnungslosigkeit. Und ein Rechtsbewusstsein vom Stammtisch?
1. Ich habe keine Details über den Inhalt der gelöschten Mail mitgeteilt. Du kannst also gar nichts wissen, außer vom Hörensagen.
2. Dem Telekommunkationsdienstleister (also hier ARIVA) ist es verboten, sich Kenntnis über den Inhalt der Telekommunikation zu verschaffen. Dabei ist es naturgemäß egal, ob mit den Augen gelesen wird oder automatisiert nach bestimmten Inhalten gescannt. Kenntnis vom Inhalt ist Kenntnis vom Inhalt. Was ARIVA nach eigenen Worten tat, ist ein eindutiger Verstoß gegen § 88 TKG. Selbstverständlich hätte jetzt jeder das Recht, bezugnehmend auf diesen Sachverhalt die Bundesnetzagentur oder die Staatanwaltschaft zu informieren.
3. Nur in sehr eng begrenzten Fällen dürfen die zufällig zur Kenntnis bekommenen Inhalte vom Telekommunikationsdiesleiter verwendet werden. Diese Fälle (Anzeigepflicht!) sind z.B. in § 138 StGB geregelt. Ein solcher Fall liegt hier nicht vor. Aber falls jemand eine Straftat vermutet, den kann ich nur ermuntern, Anzeige zu erstatten. Die könnte dann so aussehen: "Ich bin Nutzer eines Internetportals und nutze da auch die sogenannte Boarmailfunktion. Jemand jat jetzt die Postadresse von XY einfach so an ein paar andere User geschickt. Lieber Staatsanwalt: Das ist böse. Bitte überprüfe das und mach ihn fertig!"
Noch ein paar allgemeine Anmerkungen:
Gestern wurde bekannt, dass durch Fehler in einigen Verwaltungen und bei einer Softwarebude die Meldedaten von rund 500.000 Bürgern in Brandenburg einschließlich Passfoto längere Zeit öffentlich zugänglich waren. Das Ganze hat relativ wenig Wirbel ausgelöst. Die hier von einigen unterstellte "Straftat" besteht ja wohl darin, dass irgendjemand Adressdaten über irgendjemanden an Dritte weitergegeben haben soll. So etwas geschieht in Deutschland sehr oft. Die Daten werden sogar gehandelt. Was ist denn das für eine Straftat? Wurde aufgefordert, etwas gegen die unter der Adresse wohnende Person zu unternehmen? Keine Ahnung. Aber so etwas könnte man dann zur Anzeige bringen. Und natürlich hätte der Betreiber des Email-Services (hier ARIVA) die Möglichkeit so etwas zu unterbinden, wenn er davon z.B. durch andere Nutzer seines Service erfährt. Er müsste dann mal in die Gesetze schauen, was er tun darf. Er könnte auch den Nutzer sperren, der ggf. gegen die Nutzungsbedingungen des Email-Service verstoßen hat. Er kann daraus aber nicht ein Recht ableiten, gegen das TKG zu verstoßen, z.B. durch irgendeine Online-Durchsuchung meiner Post.
Schäuble möchte ja Online-Durchsuchungen zur "Terrorabwehr" auch ohne Richter-Beschluss. Diesen Eingriff in unsere Freiheitsrechte wollen viele Parlamentarier im Bundestag nicht. Auch heute setzt die staatliche Bespitzelung z.B. von Telefongesprächen die Entscheidung eines Richters voraus. ARIVA hat hier schon einmal eine Online-Durchsuchung meiner Post vorgenommen. Wie und mit welchen technischen Hilfsmitteln ist mir scheißegal. Ich will das nicht! Und ich brauche das nicht dulden. |