Merz verteidigt Schweizer Steuersystem
Weder willkürlich noch diskriminierend
Finanzminister Hans-Rudolf Merz hat die Schweizer Fiskalpolitik gegen Kritik aus dem In- und Ausland verteidigt. Die Schweiz kenne keine willkürliche oder diskriminierende Formen der Besteuerung, sei aber ein Labor unterschiedlicher Steuersysteme, heisst es in einer am Donnerstag veröffentlichten Erklärung des EFD-Chefs.
Die Schweiz halte sich in der Steuerpolitik an die internationalen Spielregeln, schrieb der Vorsteher des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD).
Sie sei ein Rechtsstaat und kenne keine willkürlichen oder diskriminierenden Formen der Besteuerung, was auch die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) bestätigt habe. Der Finanzminister sieht die Schweiz als Labor unterschiedlicher Steuersysteme.
Schädliche Praktiken vermeiden
Schädliche Steuerpraktiken kantonaler und kommunaler Gesetzgeber werden laut Merz durch die Verfassungsbestimmungen vermieden.
Dies gelte auch für die kritisierten speziellen Steuerberechnungsvorschriften für juristische Personen. Die kantonalen Regelungen basierten anders als zuweilen behauptet auf einer bundesgesetzlichen Grundlage. So unterliegen Gesellschaften mit Holdingstatus nicht der kantonalen Gewinnsteuer, sondern der Kapitalsteuer.
In der Schweiz unterliegen laut Merz alle Unternehmen mit Holdingstatus der gleichen gesetzlichen Behandlung, seien sie schweizerisch oder ausländisch beherrscht. Von einer Vorzugsbehandlung ausländisch beherrschter Gesellschaften in gewissen Kantonen könne also keine Rede sein und es finde auch keine Diskriminierung statt.
Schwierige Veranlagungen
Merz ging auch auf die Pauschalbesteuerung reicher Ausländer ein, die seit dem Zuzug von Johnny Hallyday in Gstaad international für Schlagzeilen sorgt. Dabei handle es sich um eine «Spezialität, sozusagen um ein Hilfskonstrukt».
Damit könnten in schwierigen Fällen überhaupt Steuern mit administrativ vertretbarem Aufwand veranlagt werden. International sei es durchaus üblich, dass bei schwierigen Veranlagungen zur Ermittlung der Steuerschuld Ermessensregeln angewendet würden. Der EFD-Chef verwies auf England und weitere Länder mit solchen Regeln und erinnerte an die Einschränkungen in der Schweiz.
Wie alle Staaten bemühe sich auch die Schweiz, einen attraktiven Wirtschaftsstandort mit vorteilhaften Bedingungen zu bieten, heisst es in der Stellungnahme weiter. Auf Grund der Kleinheit des Binnenmarkts, der Rohstoffarmut, des fehlenden Meeranschlusses und der geografisch-topografischen Nachteile sei die Schweiz gezwungen, ihre Spezialisierungsvorteile auch in einer attraktiven Steuerpolitik zu suchen.