Hedgefonds, IDTE, vermute ich weniger, weil das typische Szenario dafür fehlt.In einem solchen Szenario werden massiv Ängste geschürt. Davon ist aber nichts zu sehen.
Was das Rechtliche angeht sehe ich drei Dollpunkte, die über Sein oder Nicht-Sein entscheiden könnten (im Spiegel-Artikel ist davon nichts zu lesen): 1. die Beweisproblematik. Das OLG hat ja bekanntlich die Last des Bewei- ses, wonach ein Anleger Aktien der abfindungsberechtigten Gattung be- sitzt, umgekehrt und sie JENOPTIK aufgebrummt. Gleichzeitig unterstell- te das Gericht, JENOPTIK könne diesen Beweis mangels identifizierender WKN nicht erbringen. Soweit mit bekannt ist, kann JENOPTIK diesen Be- weis sehr wohl erbringen. Dieser Beweis wurde übrigens in der Vorin- stanz auch gehört, zugelassen und anerkannt. Deshalb auch der Sieg von JENOPTIK in der ersten Instanz. JENOPTIK geht davon aus, daß der BGH diesen Beweis würdigt. 2. Die Verjährungsproblematik. An sich sind die Ansprüche allesamt ver- fallen, weil sie an eine Ausschlußfrist von 2 Monaten gebunden waren. Das OLG ist der Auffassung, diese Frist sei noch gar nicht in Gang gekommen, da ein Spruchkammerverfahren bezüglich der Abfindungshöhe anhängig und zur Stunde noch nicht abgeschlossen ist. Damit aber hat das OLG juristische Neuland betreten. Der BGH dürfte hier anders ent- scheiden, da Anleger, die "vorschnell" -also innerhalb der Regelfrist- angenommen haben, nicht schlechter gestellt sind, als andere, die wei- tergepokert haben; weil nämlich bei späterer Festsetzung einer höheren Abfindung durch die Spruchkammer auch diejenigen Anleger vom Spruch profitieren, die schon früher angenommen haben.
3. Ich vermute, daß Anspruchsteller und Trittbrettfahrer jeglicher Art am Ende auch aus einem völlig simplen Grund scheitern werden: Jedem, der die Papiere zu einem günstigeren Preis als 26,51 EURO erwor- ben hat, wird die Behauptung, es handle sich um abfindungsberechtigte Papiere, aus systematischen Gründen kein Glauben geschenkt werden. Das hätte nämlich zur Voraussetzung, daß ein anderer Aktionär ihm seine Papiere für weniger als 26,51 EURO verkauft hat, obwohl er jederzeit die Möglichkeit hatte (und übrigens auch immer noch hat!) die Papiere bei JENOPTIK gegen Aushändigung der Abfindung abzugeben. Diese simple Plausibilitätsprüfung kollidiert noch nicht mal mit der Beweislastumkehr des OLG! |