Was sagst du zu dieser Meldung, du bist ja immer so gut auf EMIS zu sprechen ;-)
Wichtige Kundenmitteilung:
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
Geltung börsenähnlicher Regelungen im außerbörslichen Handel; Vorsicht bei marktfernen Kursen
Ebenso wie die Satzungen der deutschen Börsen Regelungen zur Behandlung nicht marktgerechter Transaktionen enthalten (z.B. in den EUWAX-Richtlinien der Stuttgarter Börse), gelten ähnliche Regelungen auch für das außerbörsliche Handelsangebot der DAB. Kommen dabei Transaktionen zustande, bei welchen die Kurse um mindestens 10% (bzw. 2% bei Wertpapieren, die in Prozent notiert werden) oder um mehr als EUR 2,50 vom marktgerechten Preis (z.B. Börsenpreis) abweichen, so haben die außerbörslichen Handelspartner das Recht, die fehlerhafte Transaktion bis um 10 Uhr des auf den Handelstag folgenden Börsenhandelstages der Frankfurter Wertpapierbörse rückabzuwickeln. Beachten Sie dies bei Ihren Dispositionen. Verfügen Sie daher über aus diesen Geschäften erlangte Gewinne nicht vor dem übernächsten Bankarbeitstag, da unter Umständen erst dann eine Rückabwicklung in Ihrem Depot ausgewiesen wird.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre DAB bank AG |