verfolgt habe und mir auch die Stellungnahmen hier "reingezogen" habe, weiss ich leider im Moment nicht, ob "Mehmet" deutscher Staatsbürger ist oder nicht?
Das BVerwG hat m.E. nur darüber befunden, dass die Behörde die Familienzusammengehörigkeit zu wenig beachtet hatte, als sie M. alleine auswies. Diese Auffassung hätte ein anderes Gericht auch anders entscheiden können. Es ist schließlich eine Wertungsfrage.
Ich persönlich halte es für bedauerlich, dass ausländische Schwerkriminelle sich in dt. Gefängnissen ein schönes Leben machen können, während die Opfer des M. möglicherweise nie mehr ein Leben führen werden wie vor dem Überfall.
Dt. Gefängnisse sind für Ausländer schlicht und ergreifend Urlaub: Regelmäßiges Essen, saubere Kleidung, duschen, schwimmen, Sport treiben, lesen, Radio hören, fernsehen, dealen und koksen, ein Zimmer mit Gleichgesinnten. Wo bitte gibt es das sonst??
Vielleicht hätte ich i.S. "Mehmet" genauso entschieden, aber was geändert werden muss, ist das Gesetz oder besser die Gesetze, die Verbrecher alle Rechte einräumen, aber die Opfer unter den Tisch fallen lassen.
Ich schlage deshalb vor, die Opfer von M. an erster und bevorrechtigter Stelle zu befragen, ob er in Deutschland sein darf oder zurück muss. - Das gelte dann auch bei anderen ausländischen Straftätern. Bei deutschen müßte man eine andere Regelung finden, die ebenfalls die Wünsche der Opfer vorrangig berücksichtigt.
Das nur 'mal so oberflächlich, wie es in einem solchen Forum ja nur sein kann. |