1. Die aktiven Angriffsoperationen der Streitkräfte, militärischen Verbände und Milizen des Südostens der Ukraine in den Regionen Donezk und Lugansk sollen eingestellt werden. 2. Die militärischen Abteilungen der Sicherheitskräfte der Ukraine sollen in eine Entfernung abgezogen werden, welche die Möglichkeit des Beschusses von Wohngebieten durch Artillerie und Geschützfeuer ausschliesst. 3. Die Durchführung einer umfassenden und objektiven internationalen Kontrolle über die Einhaltung der Waffenstillstandsbedingungen und zur Überwachung der Situation in der so geschaffenen Sicherheitszone soll gewährleistet werden. 4. Der Einsatz der Luftwaffe gegen friedliche Bürger und bewohnte Ortschaften in der Konfliktzone soll ausgeschlossen werden. 5. Der Austausch der gewaltsam festgehaltenen Personen gemäß der Formel „alle gegen alle“ ohne jegliche Vorbedingungen soll umgesetzt werden. 6. Humanitäre Korridore für die Flüchtlinge und die Lieferung humanitärer Hilfsgüter in die Städte des Donbass, in die Donezker und Lugansker Regionen sollen eingerichtet werden. 7. Die rasche Instandsetzung der zerstörten lebensnotwendigen Infrastrukturen in der Region Donbass soll sichergestellt werden, damit sich diese auf den Winter vorbereiten können. |