Neuausricht lt. Vorstand : Blockchain / Clockchain

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neuester Beitrag: 18.10.22 17:23
eröffnet am: 25.06.18 08:43 von: IMMOGIRL Anzahl Beiträge: 9699
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17.05.21 07:15

733 Postings, 4717 Tage Pleiteadler@Roothom

Kapitalherabsetzung:
Das genehmigte Kapital gilt trotz Herabsetzung. Das ist ja der Hebel. Zumindest für mich. Das genehmigte Kapital steht in der Satzung. Dies kann nur geändert werden, in dem das genehmigte Kapital abläuft oder von der HV besclossen wird es zu streichen.
Das aktuelle Grundkapital beträgt knapp 80k und wenn die Investoren das genehmigte Kapital über eine Sacheinlage heben, dann hätten die Investoren 4 Mio. Aktien zu 80k. Es kommt dann natürlich auch auf die Bewertung der Sacheinlage an.  

17.05.21 07:18

733 Postings, 4717 Tage PleiteadlerLöschung


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Zeitpunkt: 17.05.21 13:14
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17.05.21 08:42

4194 Postings, 1409 Tage Realtime1Löschung


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17.05.21 08:45

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17.05.21 09:33

733 Postings, 4717 Tage PleiteadlerLöschung


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17.05.21 11:28

4194 Postings, 1409 Tage Realtime1Ahh jetzt wird erstmal gemeldet :-)

Anstatt zu argumentieren......aber ich bin mir sicher jeder hier weiß welcher angeblich ehrbare Wein Liebhaber da wieder argumentativ unbewaffnet ist.  :-)))  

17.05.21 11:31

733 Postings, 4717 Tage Pleiteadler@Realtime1

Ich habe nichts gemeldet.
Noch einmal: Ich bin an einem sachlichen und informativen Austausch interessiert, abseits jeglichem Bashing, Polemik und Rückwärtsgedanken.  

17.05.21 11:38

4194 Postings, 1409 Tage Realtime1@Pleiteadler

Beitrag# 8375

"Wie auch Ihr gutes Recht ist über eine Aktie sich auszulassen, vor der Sie wegen der Vergangenheit waren. Warum auch immer. Mir egal."

Wo habe ich gewarnt?

Na bitte....und nicht wieder ausweichen.

Und nochmal ich wälze nicht in der Vergangenheit sondern lege Fakten und belegbare Ereignisse vor.

Was ich meine mit "x fach angekündigt" na dann recherchieren Sie doch mal was alles von dem umgesetzt wurde was goßmundig angekündigt wurde.

Ok ausser der unglaublich spektakulären Umsiedlung nach Berlin.  :-)

Was gab es nicht alles für Neuausrichtungen und dollen Zukunftsfantasien wenn neue AR's oder Vorstände kamen.....auch hier mehrfach diskutiert und was ist passiert?  Na?

Wie wäre es mit einem weiteren Thread nach uhr.de und clockchain...... Geschäft Nr 3. jetzt aber wirklich oder aller guten Dinge sind 3. man muss sie nur gut verpacken.....oder ..... aller guten Dinge sind 3. oder 4. oder 5. oder 28.

Sorry aber das ist doch alles schon mal hier diskutiert worden und am Ende haben die bösen bösen Realisten die ja nur in der Vergangenheit leben recht behalten.....  

17.05.21 11:40
1

4194 Postings, 1409 Tage Realtime1@Pleiteadler

Ich bin auch an sachlichen Diskussionen interessiert.....ohne schönreden, Risiken rosarot anmalen, unrealistischen Zukunftsmärchen, ewigen was wäre wenn Floskeln und dem gezielten angreifen oder ablenken von belegbarer  Kritik.  

17.05.21 13:48

7579 Postings, 1851 Tage Roothom@pleiteadler

"Das aktuelle Grundkapital beträgt knapp 80k und wenn die Investoren das genehmigte Kapital über eine Sacheinlage heben, dann hätten die Investoren 4 Mio. Aktien zu 80k."

Wie ist das gemeint?

Mal unterstellt, das genehmigte Kapital wird in Höhe von 4 Mio ausgenutzt, dann erhöht sich das GK um diesen Betrag. Und die Anzahl der Aktien auch. Der Anteil der Altaktionäre liegt dann noch bei 2%.

Um die 4 Mio auszunutzen muss auch der Wert der Sacheinlage so hoch sein. Davon entfallen dann die 2% auf die Altaktien, was 1€ je Aktie ergibt.

Die Aktie notiert aber jetzt schon bei 10€, also 10mal so hoch, wie der Wert der Einbringung.

Würde der Kurs dann so bleiben, wäre die MK bei 40 Mio - bei 4 Mio Wert lt. Gutachten (bei den angenommenen 4 Mio). Womit sollte das zu rechtfertigen sein?

Falls der Wert tatsächlich höher wäre, würde das doch schon im Gutachten berücksichtigt. Und die Investoren würden mehr Aktien dafür bekommen, sodass der Anteil der Altaktien kleiner würde.

Wie sonst soll das ablaufen?  

17.05.21 15:49

733 Postings, 4717 Tage Pleiteadler@Realtime1

Ich gehe davon aus, das die neuen Investoren schon ein größeres Paket des aktuellen Kapitals besitzen. Richtig, das neue Kapital wäre mit 4,08 Mio. einzutragen. Als Prämisse könnte gelten, dass die neue Investoren derzeit an einem niederigeren Kurs interesse haben. Nach Sacheinlage und Durchführung genehmigten Kapitals an einem höheren Kurs.
Die Sacheinlage müsste mind. 4 Mio. EUR Wert besitzen, damit 4 Mio. Aktien ausgegeben werden können.

Wie der Kurs in der logischen Sekunde nach Handelsbeginn und nach Split sich entwicklet ist noch das große Rätsel.

Die Wette ist, zunmindest von meiner Seite, dass die Personen und Investoren nicht wegen 4 Mio. Sacheinlage angetreten sind, da die Kosten der Gesellschaft (Passivseite der Bilanz) abgezogen werden müsste, ebenso wie die Kosten für die Aktienpakete und für Null ist die Gesellschaft von dem einen Investor zum anderen auch nicht gewechselt.
D.h. ich spekulieren von einer viel höheren Bewertung. Zumindest nach meiner Wette.

Wie sich dann der Kurs entwickelt kommt sicherlich darauf an, wie dann das Thema auch vermarktet wird.

Nein.
Das genehmigte Kapital kann die Geschäftsführung/AR durch einfachen Beschluss ausnutzen. Der Beschluss muss dabei zwingend die genaue Höhe festlegen, um den das Stammkapital durch Ausnutzung des genehmigten Kapitals erhöht werden soll und muss im Rahmen liegen, was hierzu in der Satzung steht.
Eine Überpariemission mit Agio ist zulässig (§ 9 Abs. 2 AktG), andersherum nicht; der Agio-Betrag ist in die Kapitalrücklage einzustellen (§ 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB).
 

17.05.21 16:29

7579 Postings, 1851 Tage Roothom@pleiteadler

Ich verstehe die Arumentation noch immer nicht.

"Die Wette ist, zunmindest von meiner Seite, dass die Personen und Investoren nicht wegen 4 Mio. Sacheinlage angetreten sind, da die Kosten der Gesellschaft (Passivseite der Bilanz) abgezogen werden müsste"

Wenn Schulden mit eingebracht werden, muss das bei der Bewertung der Sacheinlage berücksichtigt werden. Dann wäre der Nettovermögenswert niedriger und die Investoren bekämen weniger Aktien.

Allerdings wirkt sich das auch auf den Nettowert der AG nach der Einbringung aus, der entsprechend niedriger wäre. Dadurch sinkt der EK-Anteil, der den Kurs fundamental bestimmt. Dann wäre zwar der Anteil des Altkapitals am GK höher, was aber durch den geringeren Wert des EK relativiert würde.

"ebenso wie die Kosten für die Aktienpakete und für Null ist die Gesellschaft von dem einen Investor zum anderen auch nicht gewechselt."

Sicher wird der Wert des Mantels irgendwie berücksichtigt. Dennoch gehe ich davon aus, dass die Investoren darauf bedacht sind, den für sie grösstmöglichen Anteil zu erhalten.

"D.h. ich spekulieren von einer viel höheren Bewertung."

M.E. wird sich der Anteil der Investoren am Wert der Einlage bemessen. Da die alte AG ausser dem Mantel nichts mitbringt, macht der Wert der Einlage praktisch das gesamte Vermögen der neuen Gesellschaft aus und daher erwarte ich, dass die Anteile der neuen Aktien dies auch widerspiegeln.

Ein zu niedriger Ansatz bei Einbringung, der viel Raum für Spekulation auf künftige Steigerung lässt, ergibt für mich aus Sicht der Investoren wirtschaftlich keinen Sinn.

Und aus Sicht des potentiellen Käufers von Aktien würde ich mich fragen, warum so billig eingebracht wurde, wenn der Wert eigentlich viel höher ist. Wie beantworten Sie das für sich?

0,30 € sind immerhin rd. 2,4 Mio. Bezogen auf 4,08 Mio Aktien ergibt das über 120 Mio € Wert des EK...  

17.05.21 17:45

7579 Postings, 1851 Tage RoothomÜberpari-Emission

Das könnte bei sehr hohem Wert der Einlage Sinn ergeben, da dann die Verwässerung (aus Sicht der Investoren) nicht so sehr ins Gewicht fällt. Und man hätte die Möglichkeit weiterer Bar-KE zu Bezugspreisen über 1€.

Dennoch erscheint mir der aktuelle Kurs auch dann recht sportlich. Weiter von den 4 Mio genehmigten Kapitals ausgehend, wäre dafür ein Wert der Einlage von 40 Mio erforderlich.

Mit dem bisherigen Mehrheitsgesellschafter wird man sich wohl einigen können. Und vielleicht auch noch etwas am Markt vom Streubesitz aufsammeln.

Aber ob da wirklich noch weiteres Potential für den Kurs besteht, bleibt abzuwarten. Immerhin habe ich jetzt aber wohl verstanden, was die Hoffnung dahinter ist.  

17.05.21 18:12

7579 Postings, 1851 Tage RoothomWobei ich auch denke,

dass man bei einem so hohen Wert eher ein klassisches IPO machen würde.  

17.05.21 18:23

4194 Postings, 1409 Tage Realtime1Und wo warne ich?

Ich warte immer noch auf einen Beleg für diese Behauptung??  

17.05.21 18:41

733 Postings, 4717 Tage Pleiteadler@Roothom

Die Mechanik der Herabsetzung im Verhältnis zum genehmigten Kapital macht es vor allem für Investoren Sinn, wenn sie den Verlustvortrag heben wollen. HIer warte ich noch den JA 2020 ab, wenn die Kapitalherabsetzung und Wertberichtigungen gebucht sind, wie der Verlustvortrag dann aussieht.

Mit Urteil vom 28.06.2018 entschied der EuGH in Sachen „Lowell Financial Services GmbH (vormals GFKL Financial Services AG)“ – C-219/16 P –, dass, entgegen der Ansicht der EU-Kommission, der eigentlich gebotene Verlustvortrag den Regelfall der Vorschrift darstelle und der Verlustuntergang nach § 8c Abs. 1 KStG die Ausnahmeregelung sei. Die Sanierungsklausel sei wiederum als eine Rückausnahme hierzu anzusehen, die jedenfalls unionsrechtlich unschädlich sei.
Entsprechend ist nunmehr die rückwirkende Anwendung der Sanierungsklausel gleichfalls ab dem Veranlagungszeitraum 2008 und für Anteilsübertragungen nach dem 31.12.2007 gesetzlich vorgesehen.
Sofern die Voraussetzungen für eine Sanierung im Sinne des § 8c Abs. 1a KStG daher vorliegen und die zugrundeliegenden Steuerbescheide verfahrensrechtlich noch „offen“ und damit noch änderbar sind (etwa unter Vorbehalt der Nachprüfung), kann die Regelung und können damit die Verlustvorträge der Gesellschaft gegebenenfalls weiterhin genutzt werden.

§ 8d KStG und Ausblick
Mit Wirkung zum Veranlagungszeitraum 2016 wurde § 8d KStG eingeführt, der bei Fortführung des verlustverursachenden Geschäftsbetriebs unter bestimmten Voraussetzungen eine weitere Nutzung der Verlustvorträge trotz eines grundsätzlich schädlichen Anteilseignerwechsels zulässt.
 

17.05.21 19:53

7579 Postings, 1851 Tage RoothomVerlustvortrag

Da bin ich skeptisch.

Zwar war der Geschäftszweck "irgendwas mit blockchain", aber tatsächliches Geschäft gab es ja offenbar nicht.

Auch die Abschreibung auf die Beteiligung ist insofern problematisch, als dass die einst angesetzten Bewertungen nicht so recht zu deren eigenen Bilanzen passten.

Wenn das FA sich das genauer anschaut, könnte es schwierig damit werden.

Ich sehe auch nicht, dass der VV hier eine entscheidende Rolle spielt.  

17.05.21 20:32

3474 Postings, 1351 Tage HonestMeyer§ 8d KStG

"unter bestimmten Voraussetzungen"

Die fehlende Quelle zu Beitrag Nr. 8391:
https://www.deutscheranwaltspiegel.de/...regelung-des-%C2%A7-8c-kstg/

Damit die Leser das hier Behauptete im gesamten Kontext besser einordnen können. ;-)

 

17.05.21 20:43

3474 Postings, 1351 Tage HonestMeyerZur Ergänzung zwecks Aktualität

17.05.21 22:05

988 Postings, 2246 Tage Flipsolol

der Mayer....sonst schreibt er Falschparker auf!!!  

18.05.21 07:35

733 Postings, 4717 Tage Pleiteadler@Roothom

Der Geschäftszweck steht in der Satzung (und der ist entscheidend und nicht ob damit Umsatz gemacht wurde), insbesondere § 2 Abs. 1 der zweite Absatz enthält eine Beteiligungsklausel. In der AdHoc vom 09.12.2020 wurde mitgeteilt, als Beteiligungsgesellschaft fungieren zu wollen.
Wenn eine gute Wirtschaftskanzlei mit dem FA kommuniziert? Jedenfalls werden solche Sachverhalte mit dem FA verhandelt.
Ob es so kommt, keine Ahnung. Ich interpretiere für mich nur die Vorzeichen.

 

18.05.21 08:17

1409 Postings, 1824 Tage Der ChancensucherMoin! Personen?

Hat wer von Euch etwas über die Person(en) herausgefunden deren Name(n ) hier mit der letzten Meldung genannt wurden. Habe es auch versucht, bin aber nicht sicher welche Person genau gemeint ist.
Habe das gemacht um uU aus der Vita Rückschlüsse auf das zukünftige Vorhaben zu ziehen.  

18.05.21 11:28

4194 Postings, 1409 Tage Realtime1Och es gab doch schon einige Personen

über die spekuliert wurde aber irgendwie gekommen ist da wenig bis 0, was also lässt sich aus jetzigen Personen für zukünftige Vorhaben rückschliessen?

Oh ich vergaß, das war oder ist ja die böse Vergangenheit und heute nicht mehr wichtig.

Was macht eigentlich der Hublot Mann??  

18.05.21 14:07
1

733 Postings, 4717 Tage Pleiteadler@Realtime1

Die Frage von @Der Chencens ist doch berechtigt und betrifftt die neu bestellten Organe im Vorstand und Aufsichtsrat. Ich habe  mir schon ein ungefähres Bild machen können.

Warum soll dies nun Vergangenheit sein?
Und wer ist der Hublot Mann?

Das ist doch nicht zielführend.  

18.05.21 14:09

18784 Postings, 4231 Tage MaydornClockchain

Wer ist Hublot Mann???
Würde mich auch interessieren.
Danke.  

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