Das Amtsgericht Augsburg hat am Freitag, 1. April 2005, um 7.30 Uhr, die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der WALTER BAU-AG beschlossen. Damit folgte das Gericht einer Empfehlung des vorläufigen Insolvenzverwalters, Wirtschaftsprüfer Werner Schneider, SKP Partnergesellschaft. Das Sachverständigengutachten im Insolvenzeröffnungsverfahren ("Massegutachten") wurde am 31.3.2005 fristgerecht dem Amtgericht vorgelegt. Das Gutachten schloss mit der Empfehlung an das zuständige Amtsgericht, dass das Insolvenzverfahren eröffnet werden kann, weil "das freie und nicht durch Rechte Dritter belastete Vermögen zur Deckung eines Insolvenzverfahrens ausreicht".
Insolvenzverwalter Schneider wird gesetzlicher Vertreter Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens zum 1. April wird wie erwartet Werner Schneider gesetzlicher Vertreter der insolventen WALTER BAU-AG. Die bisherigen handelnden Organe der Gesellschaft, Vorstand und Aufsichtsrat, verlieren nunmehr endgültig ihre Handlungsvollmachten und Zuständigkeiten.
DYWIDAG übernimmt heute Teile des inländischen Baugeschäfts von WALTER BAU Teile des inländischen Baugeschäfts der insolventen WALTER BAU-AG werden mit Wirkung zum 1. April 2005 in die beiden Gesellschaften DYWIDAG SF- und Ing.-Bau GmbH sowie DYWIDAG Bau GmbH überführt. Von der insolventen WALTER BAU-AG werden zu diesem Termin 813 Mitarbeiter in die DYWIDAG Bau GmbH wechseln. Darüber hinaus werden auch sämtliche 109 Auszubildenden des insolventen Unternehmens übernommen. Transfergesellschaft nimmt ihren Betrieb auf Den übrigen rund 2.600 Beschäftigten der insolventen WALTER BAU-AG und der inländischen Tochterunternehmen, die Insolvenzanträge gestellt haben, wird mit Wirkung zum 1. April 2005 ein Übertritt in eine Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft (BQG) als Überbrückung angeboten. Die Gründung dieser Transfergesellschaft wurde mit dem Betriebsrat einvernehmlich abgestimmt. Mitarbeiter in der Transfergesellschaft erhalten 80% des bisherigen Nettolohns und bekommen vielfältige Angebote zur Weiterqualifizierung.
Gläubigerausschuss tagt am 6. April 2005 Die erste Sitzung des Gläubigerausschusses findet am 6. April 2005 statt. Bei dieser Sitzung soll die Zustimmung dieses Gremiums zu den bisher getroffenen Vereinbarungen erfolgen. Dies betrifft in erster Linie den Verkauf der DYWIDAG SF- und Ing.-Bau GmbH, der DYWIDAG Bau GmbH, der WALTER HEILIT Verkehrswegebau GmbH, der DYWIDAG International GmbH (DIG) und der DYWIDAG G.m.b.H, Österreich, an die STRABAG Gruppe sowie die Gründung der Transfergesellschaft. Gebildet wird der Gläubigerausschuss aus insgesamt zwölf Vertretern von Banken, Kreditversicherern, Arbeitnehmervertreter, Lieferanten sowie Bundesanstalt für Arbeit und des Pensionssicherungsverein. Nachdem die Bilfinger Berger AG die Absichtserklärung nicht konkretisiert hat, liegt dem Gläubigerausschuss nur ein konkretes Übernahmeangebot vor.
Gläubiger werden vom Insolvenzverwalter informiert Gläubiger die Forderungen an die WALTER BAU-AG haben, werden in den nächsten Tagen schriftlich über den Fortgang des Verfahrens informiert. Diese Information erfolgt nach einem automatisierten Verfahren auf der Basis der Daten in der Buchhaltung der insolventen WALTER BAU-AG.
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