PCB-Skandal : Envio-Anwalt blockiert Giftakten Kommentare: 40Trackback-URL.Dortmund, 15.07.2010, Klaus Brandt
PCB und andere Umweltgifte wurden auf dem Firmengelände von Envio nachgewiesen. Vertreter der Bezirksregierung aus Arnsberg haben die Firma stillgelegt.
Dortmund/Arnsberg. Gezerre um die Giftakten: Der stillgelegte Entsorger Envio blockiert Dokumente, die Hinweise auf Hintergründe der bundesweit größten PCB-Katastrophe geben könnten. 240 Seiten sind vorerst nicht mehr in den Akten zu finden.
Gezerre um die Giftakten: Der stillgelegte Entsorger Envio blockiert Dokumente, die Hinweise auf Hintergründe der bundesweit größten PCB-Katastrophe geben könnten. Unmittelbar vor einer Akteneinsicht in Arnsberg durch die WAZ soll Envio-Anwalt Prof. Dr. Martin Beckmann die Bezirksregierung veranlasst haben, gezielt Inhalte zu entfernen. Am Ende fehlten 240 Seiten.
Ein Dutzend Ordner umfasste die Envio-Kollektion, die Arnsberg zur Durchsicht anbot. Im Original ist die Sammlung offenbar weitaus größer. Beim Durchblättern der Unterlagen jedenfalls entdeckte die Westfälische Rundschau zahlreiche Lücken. Von einzelnen Vorgängen fehlten einige Seiten. Andere Sachverhalte waren komplett aus den Akten entfernt.
Der Datenschutz erfordere eine Beteiligung der betroffenen Firma, erklärt die Bezirksregierung das Fehlen der Akten. Einen Tag vor Sichtung der Dokumente habe Beckmann der Envio-Überwachungsbehörde mitgeteilt, „welche Informationen aus seiner Sicht nicht zur Akteneinsicht vorgelegt werden dürfen“, sagt Jörg A. Linden, Sprecher der Bezirksregierung.
Arnsberg zog Papiere gezielt heraus Arnsberg akzeptierte – und zog die gewünschten Dokumente prompt heraus. „Da eine vollständige rechtliche Prüfung der umfangreichen Einwände“ des Envio-Anwalts „bis zum nächsten Morgen nicht möglich war“, habe man „die entsprechenden Seiten zunächst aus den Akten entfernt“, so Linden.
Jetzt prüfe die Datenschutzbeauftragte der Bezirksregierung, ob die Überwachungsbehörde dem Beckmann-Veto folgen müsse. Sofern dies nicht der Fall sei, könnten „alle bislang fehlenden oder zumindest bestimmte Seiten aus den Akten“ demnächst zugänglich sein. Zwei Pfeiler stützen den Auskunftsanspruch im Envio-Skandal: das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) und das Umweltinformationsgesetz (UIG). Beide garantieren weitreichende Rechte auf amtliche Informationen von Behörden. Personen bezogene Daten, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse bleiben bei Akteneinsicht geschützt – durch gezielte Schwärzungen. Solche gab es auch bei den eingesehenen Envio-Unterlagen. Umso gravierender erscheint das Entfernen von 240 kompletten Seiten aus den Akten.
Beckmann blockt. Für Telefonate stehe er nicht zur Verfügung, richtet die Kanzlei aus. Und auf angeforderte schriftliche Fragen antwortet der Envio-Anwalt nicht.
Arnsberg spurt. Und das Verfahren zieht sich. Die Bezirksregierung sah sich am Mittwoch nicht einmal dazu in der Lage, das Beckmann-Schreiben zu übermitteln, das die Entnahme der Akten fordert. Der Anwalt habe dem „nicht zugestimmt“ und mit einem gerichtlichen Eilverfahren gedroht, so Linden. Arnsberg habe ihn aufgefordert, sein neuerliches Veto schriftlich zu begründen. |