GWB Immobilien AG: Veröffentlichung eines Fehlers in der Rechnungslegung gemäß § 37q Abs. 2 Satz 1 WpHG
GWB Immobilien AG / Schlagwort(e): Sonstiges
13.06.2012 / 16:45
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Veröffentlichung eines Fehlers in der Rechnungslegung gemäß § 37q Abs. 2 Satz 1 WpHG
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat festgestellt, dass der Konzernabschluss der GWB Immobilien AG zum Abschlussstichtag 31.12.2009 fehlerhaft ist:
1. In der Konzernbilanz sind die Vorräte um 1,1 Mio. Euro zu hoch bewertet, da geleistete Entschädigungszahlungen an eine Generalunternehmerin für den verzögerten Baubeginn eines Einkaufszentrums in Speyer vom Unternehmen als Herstellungskosten aktiviert worden sind.
Dies verstößt gegen IAS 2.10, wonach zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Vorräten nur die Kosten des Erwerbs und der Herstellung sowie sonstigen Kosten zählen, die angefallen sind, um die Vorräte an ihren derzeitigen Ort und in ihren derzeitigen Zustand zu versetzen.
2. Im Konzernanhang fehlen für die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien Angaben zu den Auszahlungen und Leerstandsquoten.
Das Unterlassen der Angaben verstößt gegen IAS 40.75 (d), wonach die wesentlichen Annahmen anzugeben sind, die bei der Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien angewandt wurde. Die Auszahlungen und die Leestandsquote prägen die Wertermittlung der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien maßgeblich. Ohne diese Angaben ist dem Abschlussadressaten eine Einschätzung der Verlässlichkeit der Wertermittlung der mit 76,6 Mio. Euro mit Abstand größten Bilanzposition nicht möglich.
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