totzuschlagen, hier mal eine Info zum Thema Knock-Out-Produkte. Ist ja des öfteren die Frage, bis wann ausgeknockt werden kann bzw. darf. Die Knock-out-Regelung ist in §17 "Handel von Wertpapieren mit Knock-out-Schwellen" der EUWAX-Richtlinien fest verankert: § 17 Handel von Wertpapieren mit Knock-out-Schwellen Wird nach den Bedingungen im Börsenzulassungs- oder Verkaufsprospekt ein Wertpapier aufgrund des Umstandes, dass der Basiswert eine vorbestimmte Schwelle erreicht hat, wertlos oder wird er nur zu einem fixierten Rücknahmepreis gehandelt (Knock-out), so hat der Skontroführer auf Antrag des verantwortlichen Market-Makers oder unter Berücksichtigung der Preisfeststellung an einem Referenzmarkt und in Abstimmung mit der Handelsüberwachungsstelle nach Eintritt dieser Bedingung die Preisfeststellung vorübergehend auszusetzen oder endgültig einzustellen. So funktioniert die Knock-out-Regelung:
- Sobald der Basiswert eines Knock-out-Produktes eine solche Schwelle erreicht, hat der Skontroführer auf Antrag des verantwortlichen Market-Makers/Emittent in Abstimmung mit der Handelsüberwachungsstelle die Preisfeststellung vorübergehend auszusetzen oder ganz einzustellen, wodurch alle vorhandenen Aufträge erlöschen.
- Grundsätzlich entscheidet der Market-Maker/Emittent über ein sofortiges Delisting oder über den Zeitpunkt der Wiederaufnahme des Börsenhandels zu einem festen Rücknahmepreis.
- Bei Entscheidung für eine Wiederaufnahme des Börsenhandels erfolgt diese, wenn der Emittent laut Bedingungen / Ausstattungsmerkmalen den Restwert ermittelt hat.
- Der Börsenhandel erfolgt dann nur mit eingeschränkter Kursfeststellung (Kassa-/Schlusskurs). Die Kursfeststellung erfolgt immer zum fairen Preis (Rücknahmekurs) des Market-Makers/Emittenten.
Für die Anleger bedeutet dies:
- Die vor dem Erreichen der Knock-out-Schwelle vorhandenen Verkaufs-, bzw. Kaufaufträge der Anleger erlöschen.
- Mit Wiederaufnahme des Handels durch den Emittenten haben Sie die Möglichkeit (abhängig von den jeweiligen Emittenten und den Ausstattungsmerkmalen des Produktes), das ausgestoppte Wertpapier über die Börse zum ermittelten Rücknahmepreis zu verkaufen, um so schnellst möglich wieder über Liquidität verfügen zu können. Dies ist in der Regel am Tag der Ausstoppung oder am darauf folgenden Handelstag möglich. Wenn kein Verkaufsauftrag erteilt worden ist, werden die, nach der endgültigen Einstellung des Handels, noch im Depot befindlichen Bestände automatisch ausgebucht und der entsprechende Gegenwert durch den Emittenten innerhalb von wenigen Tagen gutgeschrieben.
- Die Anleger können über einen börslichen Abrechnungskurs Verluste realisieren, um diese ggf. aus steuerlichen Gründen mit vorhanden Gewinnen gegen zu rechnen.
Worauf die Anleger achten sollten:
- Die Wiederaufnahme des Börsenhandels in ausgeknockten Produkten kann dazu führen, dass Orders der Anleger auf der Käuferseite in Unkenntnis dieser Tatsache ausgeführt werden. Wir sind uns dieses Problems bewusst, müssen aber als neutrale Instanz die Balance zwischen Verkäufer- und Käuferinteressen, bei gleichzeitig fairer und transparenter Preisfeststellung im Rahmen der rechtlichen Vorschriften, wahren.
- Aufgrund der Handelszeitverkürzung von Xetra® auf 17:30 Uhr seit dem 03.11.2003 gilt für den Handel von verbrieften Derivaten folgende Änderung: Von 17.30 - 20.00 Uhr können alle Knock-out-Produkte auf deutsche Aktien und deutsche Indizes nicht mehr ausknocken. Sollte die Schlußauktion auf Xetra nach 17.30 Uhr stattfinden, so kann bis zu diesem letzten Kurs das Produkt auch nach 17.30 Uhr ausknocken.
Quelle: http://www.euwax.de/menu_oben/knock_out.html Beste Grüße vom Gesellen |