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neuester Beitrag: 03.09.12 14:55
eröffnet am: 18.02.04 02:12 von: highflyers Anzahl Beiträge: 212
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21.12.11 11:52

3484 Postings, 4747 Tage Murat Ozücuglu1000 Stück

vielleicht eine zweite Dübag. Ich überlege es mir!  

21.12.11 15:58

122 Postings, 6969 Tage TheDuqueuralt Nachrichten von 2004 2005

Gibt die Möglichkeit zu Überprüfen, was daraus geworden ist.

Der Schadensersatzprozess läuft immer noch. Langsame Gerichte.


URALT NACHRICHTEN!!!!!!!    Also bitte nicht als Pushversuch darstellen, ist es nicht. Es geht um das sammeln von Hintergrundinformationen.
 


F.A. Günther & Sohn Actien-Gesellschaft i.K.
Leipzig
Mitteilung gemäß § 125 AktG
Wertpapier-Kenn-Nr.: 591 200
Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung der F.A. Günther & Sohn AG i.K. am Donnerstag, den 16. September 2004, im Seaside Park Hotel Leipzig, Richard-Wagner-Straße 7 in D-04109 Leipzig um 11.00 Uhr.
T A G E S O R D N U N G
Punkt 1: Neuwahlen zum Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 96 Abs.1 AktG zusammen.
Die Verwaltung schlägt zur Neuwahl in den Aufsichtsrat folgende Personen vor:
1.
Dr. Manfred Kahl, Rechtsanwalt, Münster
Weitere Mandate: -
2.
Christian Werner, Kaufmann, Paderborn
Weitere Mandate:
Stv. Aufsichtsratsvorsitzender der Helkon Media AG i.Ins.
Stv. Aufsichtsratsvorsitzender der Life & ART Holding AG
3.
Peter Weihs, Finanzkaufmann, Wien/ Österreich
Weitere Mandate: -
Die Hauptversammlung ist an weitere Wahlvorschläge nicht gebunden.
Die Vorgeschlagenen sind mit Beschluss des Amtsgerichts Leipzig am 3. Mai 2004 gemäß § 104 AktG gerichtlich bestellt worden.
 
Punkt 2: Bericht des Vorstandes über den Stand des Gesamtvollstreckungsverfahrens
Der Vorstand steht in engem Kontakt mit der Gesamtvollstreckungsverwaltung. Ziel ist die Aufhebung des Gesamtvollstreckungsverfahrens und die Fortführung der Gesellschaft. Dazu ist ein Zwangsvergleich mit den Gläubigern zu schließen. Der Vorstand wird über den Stand entsprechender Verhandlungen berichten.
 
Punkt 3: Diskussion über die Wiederbelebung der Gesellschaft und mögliche Sanierungsbeiträge der Aktionäre
Die Verwaltung plant für den Fall eines erfolgreichen Zwangsvergleichsverfahrens die Wiederaufnahme der operativen Tätigkeit. Der Vorstand wird der Hauptversammlung berichten, welches Konzept die Verwaltung verfolgt. Dabei ist mit den Aktionären zu diskutieren, ob und inwiefern in zeitlicher Nähe beispielsweise eine Kapitalerhöhung oder die Emission einer Wandelanleihe als umsetzbar angesehen wird.
 
Zur Teilnahme an der außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die bis zum
Freitag, den 10. September 2004
ihre Aktien gemäß § 17 Abs.1 der Satzung der Gesellschaft ihre Aktien bei der Gesellschaft, einem Notar oder bei einer zur Entgegennahme der Aktien befugten Wertpapiersammelbank hinterlegen. Die Hinterlegung ist auch dann ordnungsgemäß erfolgt, wenn die Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle für sie bei einer anderen Bank bis zur Beendigung der Hauptversammlung im Sperrdepot gehalten werden. Das Stimmrecht in der Hauptversammlung kann auch durch Bevollmächtigte oder Aktionärsvereinigungen ausgeübt werden.
 
Leipzig, im Juli 2004
Der Vorstand
 
Kontaktadresse:
F. A. Günther & Sohn AG i.K.
c/o Dr. Kahl & Coll.
Weseler Straße 561
48163 Münster
email:
Tel.:
Fax:
gus-ag@gmx.de
02 51-7 13 28-0
02 51-7 13 28-29
F. A. Günther & Sohn AG i.K.
c/o Dr. Kahl & Coll.
Weseler Straße 561
48163 Münster
email: gus-ag@gmx.de
Tel.: 02 51-7 13 28-0
Fax: 02 51-7 13 28-29






Günther & Sohn kontra Terrawert: Es fliegen die Fetzen Bei Weiterveräußerungen offenbar kräftig zugelangt / Konkurs scheint abgewendet
VON HL
Leip­zig (hl) - "Af­fä­re Gün­ther & Sohn: wer lügt denn da?" ti­tel­te die Bild­zei­tung. Und in der Tat ist es für Au­ßen­ste­hen­de schwer durch­schau­bar, wer hier ei­gent­lich wen über den Tisch zu zie­hen sucht. Tat­sa­che ist, daß Gün­ther & Sohn auf der einen und die Ter­ra­wert Bau Ak­ti­en­ge­sell­schaft mit har­ten Ban­da­gen auf­ein­an­der los­ge­hen.
Auf einer au­ßer­or­dent­li­chen Haupt­ver­samm­lung von Gün­ther & Sohn griff deren Vor­stands­vor­sit­zen­der, Man­fred Tho­mas, die Ra­vens­ber­ger-Toch­ter scharf an. Sein Vor­wurf an die Adres­se der Fir­men­lei­tung: Das Ge­schäfts­ge­ba­ren der Ter­ra­wert habe sein Un­ter­neh­men schwer ge­schä­digt. Der Gün­ter & Sohn-Chef bezog sich bei sei­nen An­schul­di­gun­gen auf die Er­geb­nis­se eines Prüf­be­rich­tes von Ernst & Young. Laut Tho­mas hat die eben­falls in Leip­zig an­säs­si­ge Ter­ra­wert Alt- und Neu­bau­ten an sein Un­ter­neh­men zu völ­lig über­höh­ten Prei­sen wei­ter­ver­äu­ßert. Bei Alt­bau­ten habe die Ter­ra­wert einen Ge­winn­zu­schlag von über die Hälf­te auf­ge­sat­telt, bei Neu­bau­ten habe sie sich über 300% ein­ver­leibt. Da­durch ist dem in und um Leip­zig tä­ti­gen Un­ter­neh­men Bran­chen­ken­nern zu­fol­ge ein Scha­den von rund 50 Mio. DM ent­stan­den. 

"An den Haa­ren her­bei­ge­zo­gen" sind die Vor­wür­fe nach An­sicht der Ter­ra­wert und der Ra­vens­ber­ger-Grup­pe, die an Gün­ther & Sohn mit 10,5% be­tei­ligt und auch per­so­nell aufs Engs­te mit der Ge­sell­schaft ver­floch­ten ist. So stand Achim Zink im ver­gan­ge­nen Jahr nicht nur an der Spit­ze des Auf­sichts­rats bei Ra­vens­ber­ger, son­dern auch bei Gün­ther & Sohn. Und auch Peter Brens­ke war nicht nur im Vor­stand des Bau­un­ter­neh­mens aus Grün­wald, son­dern hatte bis Ende Fe­bru­ar die­ses Jah­res auch einen Platz im Auf­sichts­rat der Leip­zi­ger. 

Wäh­rend sich der Vor­stand von Gün­ther & Sohn in­zwi­schen in ei­si­ges Schwei­gen hüllt, ging man bei Ter­ra­wert und Ra­vens­ber­ger zur Ge­gen­of­fen­si­ve über. Das was Tho­mas auf der Haupt­ver­samm­lung ge­bo­ten habe, sei "unter die Gür­tel­li­nie" ge­gan­gen, gab Ra­vens­ber­ger-Spre­cher Man­fred Gbu­rek den schwar­zen Peter an Tho­mas zu­rück. Die Ter­ra­wert habe sich nichts zu Schul­den kom­men las­sen. Ohne ein stra­te­gi­sches Kon­zept be­trie­ben, sei die Grund­stücks- und Per­so­nal­po­li­tik bei Gün­ther & Sohn "haar­sträu­bend" ge­we­sen. 

Die Ter­ra­wert gab zu be­den­ken, daß ein­schnei­den­de und un­er­war­te­te Markt­ver­än­de­run­gen Ende Au­gust 1995 zu er­heb­li­chen Ver­lus­ten bei Gün­ther & Sohn ge­führt hät­ten. Statt ein schlüs­si­ges un­ter­neh­me­ri­sches Kon­zept zu prä­sen­tie­ren, mit des­sen Hilfe man dem Ka­pi­tal­ver­zehr ent­ge­gen­zu­wir­ken ge­den­ke, ver­such­ten Vor­stand- und Auf­sicht­rats­vor­sit­zen­der mit einem "schlecht re­cher­chier­ten" Gut­ach­ten frü­he­re Ge­sell­schaf­ter und Ak­tio­nä­re zu einem fi­nan­zi­el­len En­ga­ge­ment zu be­we­gen. So gab Ter­ra­wert bei der C&L Deut­sche Re­vi­si­on ein Ge­gen­gut­ach­ten in Auf­trag. Hin­sicht­lich der an­geb­lich über­höh­ten Grund­stücks­prei­se be­män­geln die Gut­ach­ter am Ernst & Young-Be­richt, daß er eine Reihe von Un­ge­reimt­hei­ten und nicht schlüs­si­ge Be­haup­tun­gen ent­hal­te. Die Fest­stel­lung der Un­an­ge­mes­sen­heit von Ver­kaufs­prei­sen für Grund­stü­cke al­lein an­hand von Mar­gen sei nicht sach­ge­recht, weil wert­er­hö­hen­de Maß­nah­men vor den Wei­ter­ver­käu­fen nicht be­rück­sich­tigt wor­den seien. Zudem seien die zu­grun­de­lie­gen­den Zah­len weder be­grün­det noch be­legt und somit nicht nach­voll­zieh­bar. 

Doch scheint der Kon­kurs in­zwi­schen ab­ge­wen­det zu sein. Nach den Wor­ten von Jörg Pluta, Ge­schäfts­füh­rer der Deut­schen Schutz­ver­ei­ni­gung für Wert­pa­pier­be­sitz, hat das vor­wie­gend im Woh­nungs­bau ak­ti­ve Un­ter­neh­men Gün­ther & Sohn sei­nen Ver­bind­lich­kei­ten mitt­ler­wei­le eine For­de­rung auf Scha­dens­er­satz ent­ge­gen­ge­stellt. Aus dem Un­ter­neh­men selbst war zu er­fah­ren, daß die Alt­ak­tio­nä­re von der Ra­vens­ber­ger Bau Be­tei­li­gun­gen AG, Peter Brens­ke und Kay Zim­mer­mann, auf­ge­for­dert wor­den seien, die ge­stell­te For­de­rung bis Ende März zu be­glei­chen. "Soll­te keine Ei­ni­gung er­zielt wer­den, geht es vor Ge­richt", war so zu hören. So­fern Tho­mas etwas Fal­sches sage, habe er sei­ner­seits Scha­dens­er­satz­an­sprü­che am Hals, kon­ter­te Gbu­rek. 

Die Il­li­qui­di­tät scheint Pluta zu­fol­ge im Au­gen­blick die grö­ße­re Schwach­stel­le zu sein. Ge­gen­wär­tig ver­han­de­le das an­ge­schla­ge­ne Un­ter­neh­men mit den Ban­ken über die Auf­recht­er­hal­tung der Li­qui­di­täts­li­ni­en. Über­dies ver­fü­ge die in Ber­lin für den amt­li­chen Han­del bör­sen­no­tier­te Ge­sell­schaft bis Herbst über ein Fi­nanz­pols­ter, so Pluta wei­ter.
http://mipim.iz.de/6373/...eftig-zugelangt-konkurs-scheint-abgewendet



Hallo Leute,

schaut mal, was ich heute per email von der Makro Capital GmbH aus Hamburg erhalten habe. Wenn das stimmt, geht bei Günther in den nächsten Tagen die Post ab. Das erklärt dann auch die Kursentwicklung der letzten Wochen.

Gesamtvollstreckungsverfahren soll durch Zwangsvergleich beendet werden / Neue Großaktionärsgruppe um amerikanischen Staranwalt Edward D. Fagan

Es gehört zu den eher seltenen Begebenheiten in der deutschen Börsenlandschaft, wenn eine bereits vor mehr als sieben Jahren durch die Eröffnung eines Gesamtvollstreckungsverfahrens aufgelöste Aktiengesellschaft ihre Aktionäre noch einmal zur Hauptversammlung einlädt. Dass genau dies im Falle der F.A. Günther & Sohn AG i.K. geschehen soll, zeigt, dass sich gerade an der Börse Geduld auszahlen kann.

Seit Mitte Februar 2004 ist plötzlich wieder rege Nachfrage nach den Papieren des 1909 gegründeten Leipziger Traditionsunternehmens zu verzeichnen. Galten sie bis vor kurzem noch als quasi historische Wertpapiere, so scheinen sie jetzt wieder mit einer realen Werthaltigkeit versehen zu sein. Jahrelang dümpelte die Aktie nahezu umsatzlos um die Marke von 2 Euro, bis massive Käufe die Notierung binnen weniger Wochen über die 10 Euro-Schwelle hievten.

Was war geschehen?

Eine Gruppe kapitalkräftiger Investoren war auf der Suche nach einem traditionsreichen Börsenmantel, der Aussicht auf die Einbringung eines völlig neuen Geschäftes bietet. Dabei ging es nicht um die viel zitierten (ohnehin nur stark eingeschränkt nutzbaren) steuerlichen Verlustvorträge. Entscheidendes Kriterium für die Fokussierung auf die Günther AG war vielmehr die Tatsache, dass das Gesamtvollstreckungsverfahren (Gegenstück zu Konkursverfahren / heute Insolvenzverfahren in den „neuen“ Bundesländern) bei Günther & Sohn bereits seit 1997 andauert.

Für die Zielsetzung der neuen Investoren ist dieser Umstand ein großes Plus: Je länger das Verfahren andauert, umso niedriger ist zum einen die Erwartungshaltung der Gläubiger einer solchen Gesellschaft, die Belastungen aus so lange zurückliegenden Konkursen längst abgeschrieben und bilanziell verarbeitet haben. Zum anderen ist auch nur in solchen Fällen davon auszugehen, dass die Konkursverwaltung - hier die Gesamtvollstrecker oder Sequester - die Situation des Unternehmens und seine Aktenlage minutiös aufgearbeitet haben. Versuche, Insolvenzverfahren sehr viel jüngeren Datums zu einem Abschluss zu bringen und die dann schuldenfreie Unternehmenshülle mit neuem Leben zu füllen, sind schon aus diesen Gründen eigentlich zum Scheitern verdammt.


Wer aber steckt hinter dieser Initiative?

Bevor wir darauf näher eingehen, sei ein kleiner Exkurs gestattet.

Jeder hat schon davon gehört: Kirch verklagt Breuer und die Deutsche Bank, Kerkorian die Daimler-Chrysler AG und Schrempp, Bertelsmann einigt sich mit ehemaligen Managern über immerhin $200 Mio. und Bayer „settled“ über 1.000 Klagen wegen Lipobay durch Vergleich. Dies alles passiert nicht etwa vor deutschen Gerichten, sondern natürlich am „Internationalen Gerichtshof“, nämlich in den USA. Nirgendwo anders sind die Chancen für Millionenkläger größer als dort. Zunächst ist das Einbringen einer Klage gegen einen Konzern sehr viel risikoloser für den Kläger. Selbst wenn er unterliegt, muss er nämlich nicht wie in Deutschland auch die Kosten der Verteidigung des Gegners tragen, die bei den Streitwerten immens sind. Auch die Gerichtskosten sind zu vernachlässigen und überschreiten in den seltensten Fällen die Marke von $1.000. Sie orientieren sich nicht an den mit der Klage geltend gemachten Forderungen.

Diese Eigenheiten des amerikanischen Rechtssystems sind es, die gerade in den letzten Jahren harsche Kritik an der US-Gerichtsbarkeit laut werden ließen. Doch auch diese Medaille hat zwei Seiten: Die tatsächliche Gleichbehandlung vor Gericht ist nämlich nur auf diese Weise erreichbar. Nur wenn die Kosten nicht zu einer unüberwindbaren Hürde werden, kann es sich ein tatsächlich in seinen Rechten beeinträchtiger Normalbürger erlauben, den Kampf „David gegen Goliath“ vor Gericht auszutragen.

Innerhalb des letzten Jahrzehnts hat sich so in den USA eine regelrechte Klageindustrie entwickelt. Die Protagonisten, also die erfolgreichsten Anwälte, erfüllen sicherlich nicht in jedem Fall die Anforderungen, die man hierzulande an ein seriöses anwaltliches Geschäftsgebahren stellen würde.

Doch hat sich eine Reihe von Anwälten so in den Vordergrund spielen können, dass allein die Tatsache, ein solcher Anwalt habe einen bestimmten Fall übernommen, in manchen Fällen den Gegner schon vor Einleitung eines formellen Verfahrens an den Verhandlungstisch bringt und lukrative Vergleiche geschlossen werden.

Allen voran gilt dies für Edward D. Fagan, den „König der Sammelkläger“, wie er von Bewunderern genannt wird. Aus Sicht seiner Gegner klingt dies etwas nüchterner: Für sie ist er schlicht „The Devil“.


Fagan war es, der 1998 die Schweizer Banken wegen ihres Verhaltens im Hinblick auf jüdische Konten zu einem Vergleich über 1.25 Milliarden US- Dollar brachte. Fagan war es, der maßgeblich daran mitwirkte, dass die deutsche Wirtschaft im Jahr 2000 wegen ihrer Rolle als Profiteur von Zwangsarbeitern zu Zeiten des Nazi-Regimes einen Vergleich über 10 Milliarden DM mit verschiedenen Opferorganisationen schloß.
Und Fagan ist es, der gegenwärtig die Schweizer UBS AG in den USA auf sage und schreibe 36 Milliarden Dollar verklagt hat, die diese zu Unrecht durch Übernahme einer ehemaligen Tochter der deutschen IG Farben vereinnahmt haben soll. Im Falle des Obsiegens sollen auch diese Mittel noch lebenden Opfern des Dritten Reichs zufliessen.

Und:

Fagan ist es auch, der als Kopf der Investorengruppe die Wiederbelebung der Günther & Sohn AG anpeilt.

Wieso das ?

Wieder ist eine kurze Erklärung nötig. Es herrscht die Ansicht vor, amerikanische Anwälte würden auf Basis eines Erfolgshonorars tätig, dem Mandanten würden also im Verlauf eines Verfahrens keinerlei Kosten auferlegt. Dies ist jedoch nur zum Teil richtig. Zutreffend ist, dass Anwälte dieses Kalibers keine üblichen Stundensätze berechnen, die reine anwaltliche Arbeit also tatsächlich nur dann vergütet wird, wenn ein Prozess einen erfolgreichen Ausgang nimmt. Ebenso richtig ist aber, dass die so genannten „out of pocket expenses“ durch den Mandanten zu tragen sind. Darunter sind beispielsweise Reiseaufwendungen, Übersetzungskosten, Kosten für Pressekonferenzen zu verstehen, also pauschal betrachtet alle neutralen Ausgaben.

Diese Tatsache macht das Tor für eine in Deutschland einzigartige Dienstleistung weit auf: Die Partizipation über die Finanzierung solcher „Expenses“ an Prozessen in Milliardenhöhe!

Fagans Konzept ist es, nach Durchführung des angestrebten Zwangsvergleiches in der Günther AG den ersten europäischen Prozessfinanzierer für den riesigen US-Markt zu positionieren. Künftig soll den Aktionären der Günther AG eine Teilnahme an den Erlösen solcher Schadenersatzprozesse möglich sein. Dabei wird Fagan nicht etwa eigene Prozesse finanzieren; die Vorgehensweise soll an der eines üblichen Fonds orientiert sein. Ohnehin plant er, obwohl erst 52 Jahre alt, für 2005 den Rückzug aus dem aktiven Geschäft.


Günther & Sohn – vorausgesetzt die Wiederbelebung gelingt – soll künftig als Gegenleistung für die Finanzierung neutraler Verfahrenskosten mit einem Prozentsatz zwischen 5% und 25% an den Bruttoerlösen solcher Verfahren partizipieren.

Fagan bekleidet dann das „Fondsmanagement“, selektiert ihm vorgestellte Fälle, prüft auf Herz und Nieren in Zusammenarbeit mit seinem großen Netzwerk in den USA und trifft abschließend eine Investitionsentscheidung.

Um die anstehenden Maßnahmen der Wiederbelebung der Günther AG zu forcieren, wurde bei dem zuständigen Amtsgericht Leipzig bereits ein Antrag auf Neubesetzung des Aufsichtsrates gestellt. Diesem Antrag wurde am 03.05.2004 vollumfänglich entsprochen. Nächste Schritte werden dann die Einberufung einer Hauptversammlung und die Vorbereitung von Verhandlungen mit den Gläubigern des Unternehmens sein.

Unterstützung erfährt Fagan dabei etwa von dem deutsch-amerikanischen Anwalt Dr. Manfred Kahl (Münster / New York) und möglicherweise auch von Michael Witti (Berlin), der seit den Tagen des 1998er-Vergleichs mit den Schweizer Banken als Fagan-Intimus gilt.

Doch Fagan wäre nicht Fagan, wenn die Auswahl des Börsenmantels, der Günther & Sohn AG, nicht auch einen zutiefst juristischen Hintergrund hätte:

Grund für den Konkurs 1997 war nämlich der Umstand, dass der Gesellschaft auf Betreiben zweier einflussreicher Großaktionäre sukzessive Liquidität entzogen worden sein soll. Ein kurz vor der Insolvenz eingetretener neuer Vorstand deckte diese Machenschaften auf.
Zudem wurde diese Annahme zentral durch ein umfangreiches Gutachten der Wirtschaftsprüfungssozietät Ernst & Young gestützt. Folglich erhob der Vorstand noch 1997 Zahlungsklage über 40 Millionen DM gegen die vermeintlichen Schädiger vor dem Landgericht München. Der Insolvenzverwalter Dr. Frege (Leipzig) trat unmittelbar nach Eröffnung des Gesamtvollstreckungsverfahrens in den Prozess ein und erhielt dazu Prozesskostenhilfe. Die Gewährung solcher staatlichen Mittel erfolgt nur in Fällen, die nachvollziehbar begründete Erfolgsaussichten aufweisen.

Das besagte Verfahren ist nun seit 7 Jahren anhängig und bisher in keine Richtung entschieden worden. Durch den Zinslauf dürfte sich die Schadenersatzforderung mittlerweile 75 Millionen DM oder heute 37.5 Millionen Euro belaufen. Dem Vernehmen nach soll das Verfahren jedoch noch in diesem Jahr durch Urteil (oder Vergleich) abgeschlossen werden.


Und in Amerika sagen sie Fagan eines nach: „When he comes in, there is money!“.
Soll meinen: Wenn er nicht davon ausgehen würde, dass dieses Verfahren auch nach Befriedigung der Gläubiger zu einem beachtlichen Mittelzufluss für die dann entschuldete Günther AG führen würde, hätte er sich sicherlich auf ein anderes Zielunternehmen für sein Konzept konzentriert.

Bei aller Vorsicht sei folgende Beispielrechnung angestellt:

Erhielte die Günther AG nur 50% ihrer aktuellen Forderung von ungefähr 37.5 Millionen Euro zugesprochen, wäre dies ein Zufluss von 18.75 Millionen Euro. Geht man von noch ungefähr 5 Millionen Euro offener Forderungen der Gläubiger aus, stünden der AG nach Zwangsvergleich 13.75 Millionen Euro zur Verfügung.

Pro Aktie (216.000 Aktien sind emittiert) aber bedeutet dies Cash in Höhe von 63,65 Euro bei Verbindlichkeiten von Null. Phantasie aus den angestrebten künftigen Erträgen aus der Prozessfinanzierung in den USA muß also für die ungefähre Berechnung eines – vorläufigen - Kurszieles gar nicht aufgebracht werden.

Selbst für den Fall eines negativen Ausgangs des Prozesses in München ist davon auszugehen, dass Fagan nicht eher ruhen wird, als ein Zwangsvergleich auf andere Weise - etwa unter teilweisem Verzicht der Gläubiger auf ihre Forderungen - zustande kommt.

Fazit:

Ein Investment in der Günther & Sohn- Aktie kann mit Blick auf die aktuelle gerichtliche Auseinandersetzung in München und auf die geplante Neuausrichtung als US-Prozessfinanzierer kurz-, aber auch langfristig lohnenswert sein. Bei Käufen ist darauf zu achten, dass die Aktie gegenwärtig nur in Berlin und nur zur Kasse, also einmal pro Tag, handelbar ist. Limitierungen sind ausdrücklich zu empfehlen, wobei vor dem Hintergrund der greifbaren Perspektiven auch Kaufkurse um 20 Euro sicherlich ein erträgliches Chance-Risikoprofil aufweisen.

Wir werden den Fortgang dieser innovativen und von echten „Weltmarktführern“ initiierten Mantelübernahme begleiten und in absehbarer Zeit ein „follow-up-Studie“ erstellen.

Edward Fagan wird voraussichtlich noch im Mai in Deutschland (vermutlich Berlin) im Rahmen einer umfassenden Pressekonferenz weitere aufschlussreiche Details zu den Hintergründen der eingeleiteten Wiederbelebung von Günther & Sohn bekannt geben.  

22.12.11 10:00

122 Postings, 6969 Tage TheDuqueund ohne Umsatz 10% höher getaxt

Ask fast leer nur noch ein paar hundert bei 0,59 dann erst wieder bei über 0,70  

22.12.11 11:04

5042 Postings, 5148 Tage TrafficBROKERDas geht weiter!

22.12.11 12:01
1

5042 Postings, 5148 Tage TrafficBROKER+++ NEWS +++

Aus der Internet-Recherche kann man erfahren, dass ein Ommobilienprojekt hier eingebracht werden soll, welches aktuell mit 5.000.000 € bewertet ist - das würde einen Kurs von über

23 € ausmachen !!!

Quelle:

www.dulliusekohn.com und IPO-Projekte

Der Anwalt ist Spezialist für Cold-IPOs sprich Mantelverwertungen.

Aktuell werden 5,13% bereits durch die Kanzlei gehalten, die Stimmrechtmitteilungen werden wohl auch bald öffentlich, da Sie breits an die BaFin und den Emittenten weitergeleitet wurden.

Die News sind weder alt noch geheim - na dann mal los!

TrafficBROKER  

22.12.11 12:12

5042 Postings, 5148 Tage TrafficBROKEREinfach durchlesen

und einen eigen Reim darauf machen.

TrafficBROKER  

22.12.11 12:52
1

3845 Postings, 5191 Tage DeRojeui da ist ja wieder der Edgar Köhn

B.A.U.M. lässt grüssen  

22.12.11 12:57

2909 Postings, 4933 Tage ZockerklausSo ist es

22.12.11 12:59

5042 Postings, 5148 Tage TrafficBROKERChart

Die Seite soll wohl in Zukunft besser aufgestellt werden.

TrafficBROKER  
Angehängte Grafik:
guenther-chart.png (verkleinert auf 91%) vergrößern
guenther-chart.png

23.12.11 11:23

2308 Postings, 6524 Tage BiotechspezialxLöschung


Moderation
Zeitpunkt: 28.12.11 12:53
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Unterstellung - Regelverstöße bitte melden.

 

 

23.12.11 11:27

13236 Postings, 5010 Tage RudiniEinfach mal nachdenken,

wer für die Veröffentlichung verantwortlich ist. Ist ja nicht so schwer...

Ein kleiner Tipp, die BAFin ist es nicht...  

23.12.11 11:33

122 Postings, 6969 Tage TheDuque@ bio Welches Gemälde?

Welche Urheberrechtsverletzung?
Welche Manteldeals?

Wovon sprichts Du hier?

Bei B.a.u.m war ja nie von Manteldeal die Rede, und da hatte er die 5%. Hier wohl auch, wären knapp 4.000,00 Euro gewesen. Die kann jeder kaufen.


Gemälde sehe ich auch nirgends.  

23.12.11 11:35

13236 Postings, 5010 Tage Rudini#87

Er ist sauer, weil ich ihn ausgesperrt habe und meint mich


 

23.12.11 11:44

2308 Postings, 6524 Tage BiotechspezialxTheDuque:

Es geht nicht um B.A.U.M-
Der Herr ÜBER“ Dir weis schon Bescheid um was es geht!!!!!
Wir haben des öfteren jetzt hier schon unsere Bekanntschaft
gemacht und eine nette Plauderei gehabt.

Aber beim Zählen der Aktien von Ihm mit dem Zauberwort:

MANTELDEAL    komme ich allerdings nicht mehr hinter her.  

23.12.11 12:00

2308 Postings, 6524 Tage BiotechspezialxRudini:

Rudini tut mir ja leid das ich wohl bei Wanderer der ein zigste war im stande  
alle Meldungen zu lesen.

Aber das interessiert hier niemanden.

Also bei der BaFIN sind keine Meldungen eingegangen vielleicht solltest Du dazu mal Stellung beziehen, aber nur in einer Sachbezogenen Diskussion und werde nicht ständig persölich
nur weil ich was mit tatsächlichen Fakten dies immer wieder unterlegen tue.  

23.12.11 12:15

7872 Postings, 5094 Tage D2Chris@ Biotechspezialx

Guter Link den du hier eingestellt hast zur Bafin.
Stimmt von 3 oder 5% die der besagte RA gekauft hat steht da nichts!
Schon etwas merkwürdig!
Die andere Seite ist natürlich wenn er nichts gekauft hat, warum dann diese Meldung das er gekauft hat.
So könnte er zumindest teuer abverkaufen. Wenn er aber keine hat kann er auch schlecht verkaufen. Oder handelt er im Interesse von jemand anders?  

23.12.11 12:25

122 Postings, 6969 Tage TheDuque@D2

Der Bafin-Link ist interessant, aber die Frage ist, wie oft aktualisieren die.

Ich habe mal bei B.a.u.m gegengecheckt, da stehen z.B die Franziskanerinnen noch drin, und die haben schon vor Jahren verkauft.

Ist also nicht so zuverlässig.

Die Meldungen hier sind ja von November, selbst gefaxt braucht die Bafin Zeit um das einzutragen.

Die Meldungen bei B.a.u.m, sowohl von Frau Ingrid (?) wie auch die spätere, sind erst mit  wochenlangen Verspätungen gemeldet worden. War fast 2 Monate. Also wenn hier vor Februar was kommt, ist das noch im normalen Zeitrahmen.  

23.12.11 12:26

2308 Postings, 6524 Tage BiotechspezialxD2Chris:

Das kann ich Dir nicht sagen Chris. Halte mich nur an die Fakten und
nicht an Spekulationen und überprüfe halt auch gerne mal gewisse Quellen und
Angaben und folge nicht Blind.  

23.12.11 12:33

13236 Postings, 5010 Tage Rudini@Bio,

wenn Du Du schon die BAFin-Datenbank zitierst, solltest Du auch mal einen Blick rein werfen! Wenn Du dem Nachkommst, erkennst Du vielleicht, dass eine Aufnahme immer dann erfolgt, wenn die Stimmrechtsmitteilung veröffentlicht wurde. Für die Veröffentlichung der Stimmrechtsmitteilung ist der Emmitent (und nicht die BAFin) zuständig!

Alles klar jetzt?

Noch ein kleiner Tipp: Schau Dir den Meldebogen an, und Du erkennst, wer im konkreten Fall der Emittent war und an wen folglich die Mitteilung erfolgt ist...  

23.12.11 12:41

2308 Postings, 6524 Tage Biotechspezialx@Rudini //Bekanntmachungen Bafin

Du solltest als Anleger wohl wissen, dass ALlE Stimmrechtsmitteilung hier zusammen gefasst werden. Wenn es Dir noch nicht Bekannt war erkundige dich Bitte,
bei der Barfin unter deren Service Hotline--ob Öffentl. gemeldet oder nicht.
Er schreibt ja das die Meldugen an die Bafin raus gegangen sind.

Solange hier nichts drin steht kann ich der ganzen Sache auch kein Vertrauen schenken .  

23.12.11 12:49

13236 Postings, 5010 Tage Rudini#95 - Dies ist einfach falsch!

Es gibt keine Erfassung in der BAFin-Datenbank ohne vorherige Veröffentlichung! Warum sonst muss man die Stimmrechtsmitteilung an den Emmitenten und die BAFin machen?

Zeige mir eine einzige Erfassung in der Datenbank, die ohne vorherige Veröffentlichung erfolgt ist!

Schon der untere Kasten auf der BAFin-Seite macht dies eigentlich klar. Na ja, scheinbar nur eigentlich...  

23.12.11 14:58
1

7066 Postings, 4919 Tage Global-Investum hier mal was klarzustellen

bin zwar nicht hier investiert verfolge aber diese diskussion weil viel mit halbwissen um sich rumgeworfen wird.

Fakt ist: Der Mehrheitsbeteiligte muss seine Stimmrechtmitteiligung innerhalb von 4 Tagen bei der Bafin und beim Emitenten einreichen. Die Bafin ist nicht verpflichtet ihre Daten innerhalb einer Frist zu aktualisieren. Dies wird bei Aktien die sich in Insolvenz befinden oder vom Umsatzvolumen her minimal gehandelt werden oftmals garnicht gemacht.

Da kann man viele vergangene Stimmrechtsmitteilungen von anderen Werten als vergleich herziehen.

Der Emitent aber wiederum ist verpflichtet diese Stimmrechtsmitteilung innerhalb von 4 Tagen zu veröffentlichen. Dies muss über eine Plattform geschehen.
Aber auch da kann es sich bei kleinen Werten um ein paar Tage verschieben wenn es Kommunikationsprobleme gibt.
Sollte diese Mitteilung allerdings ausbleiben kann dies zu Anzeige führen mit einer Geldstrafe.
Sollte die Aktie im Freiverkehr gehandelt werden dann ist die Meldung  der Stimmrechtsveröffentlichung keine Pflicht.  

23.12.11 16:35

120 Postings, 5186 Tage zebra999RT jetzt wieder bei 1,28

23.12.11 17:06

892 Postings, 4938 Tage Funkadelicdie frage

is doch, solch ein aufwand für die lächlichen 10k shares die er hat? kurs hochtreiben zum abverkaufen geht sicher, aber bei 10k shares???? da kann er 1-2 fälle übernehmen und hat den gewinn raus und spart sich den aufwand. aber die zeit wird es zeigen.  

23.12.11 17:22
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2308 Postings, 6524 Tage BiotechspezialxMeldepflicht Freiverkehswerten

Ist ganz einfach Beantwortet die Frage .
Also Meldepflicht ist auch bei Freiverkehswerten. s. unten

Habe eben mal angerugen wie Aktuell die Datenbanken der Bafin sind.
Alos  sind Aktuell und varieren  max. mal ein paar Tage.

Habe mir noch  ein Beispiel jetzt mal angschaut . Herr Tanzer der Firma Agiv ob die  vor paar Tagen von 6% auf  10 % geändert wurden.
Ja auch dies wurde geändert.

Tanzer, Matthias gem. § 26 Abs.1 WpHG erfolgt 09.12.2011

Quelle:

http://ww2.bafin.de/database/AnteileInfo/...ellschaft&id=40001512

Quelle:  Freiverkehr
http://www.bafin.de/cln_161/nn_724270/SharedDocs/..._Freiverkehr.html


1. Erweiterung der Meldepflicht um „reine“ Freiverkehrswerte

a) Meldepflichten ab dem 01.11.2009

Art. 6 des Gesetzes zur Stärkung der Finanzmarkt- und der Versicherungsaufsicht sieht ab dem 01.11.2009 eine Meldepflicht nach
§ 9 WpHG für Instrumente vor, die an einem deutschen Freiverkehr gehandelt werden, für die aber an keinem regulierten Markt innerhalb des EWR eine Handelszulassung besteht (sog. „reine“ Freiverkehrswerte).

Diese Meldepflicht greift nicht nur für deutsche Meldepflichtige, sondern auch für ausländische Handelsteilnehmer ein, wobei es keine Rolle spielt, ob deren Sitz sich innerhalb oder außerhalb des EWR befindet.
Diese ausländischen Meldepflichtigen müssen Meldungen über Freiverkehrswerte jedoch nur insoweit abgeben, als die entsprechenden Geschäfte in diesen Instrumenten an demjenigen Markt stattgefunden haben, für den die Handelszulassung gilt.  

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