denn schließlich glaube ich dir ja was du sagst. Und ich möchte natürlich nicht, dass du Meldepflichten verletzt. Übrigens, bei mehr als 14.000 Aktien (also mehr als 1% Beteiligun, da dann eine wesentliche Beteiligungen im Sinne des § 17 EStG vorliegt,) gilt nicht mehr die Abgeltungssteuer bei Veräußerungen sondern das Teileinkünfteverfahren. Also viel Spaß mit dem Finanzamt. |