Sinne bestimmter Lobbyisten hat letztendlich die Staatsschulden maßlos in die Höhe getrieben und zu der Krise geführt und nicht Harz4ler. Selbst das Amt des Bundespräsidenten wurde jahrzehntelang dazu missbraucht, lediglich "Büttel" für die jeweils tätige Regierung zu sein. Möglicherweise hat das Herr Köhler sehr klar erkannt und ist deswegen zurück getreten?!
1.) Wir haben das Tor zur Hölle aufgemacht, als wir die Grenzen zu den ärmeren Ländern im Osten unkontrolliert geöffnet haben, ohne die hierfür notwendigen Strukturreformen (u. a. Mindestlöhne) für unser Land zu schaffen. Billlige Arbeitskräfte aus diesen Regionen strömen seit Jahren in unser Land und vernichten bei uns Arbeitsplätze und mittelständische Betriebe (meist ist das Handwerk hiervon betroffen) und sorgen dafür, dass Arbeitslöhne sich in unserem Land immer mehr zu Dumpinglöhnen entwickeln. Der Staat hat im Prinzip die Büchse der Pandora geöffnet. Für den Staat ergibt sich das Problem das Lügen nicht über das hinwegtäuschen können, was real - also tatsächlich - geschieht (denn Zahlen lügen nicht!).
Es besteht das Problem dass die Steuereinnahmen im Bereich der Lohn- Einkommensteuer aktuell rückläufig sind. Hinzu kommen natürlich auch noch die Kosten für Kurzarbeit. Wie schön auch die Statistik über die (eigentlich falsche) Höhe der Arbeitslosigkeit in diesem Land aussehen mag. Sie kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Anzahl der Arbeitnehmer stetig zunimmt, die auf zusätzliche Harz4-Leistungen durch den Staat angewiesen sind.
Auch das neue Sparprogramm kann nicht verhindern, dass die Staatsschulden weiter extrem wachsen werden. Schon in wenigen Jahren stehen dreistellige Milliardenbeträge - Bürgschaften, die die Bundesregierung gegeben hat - zur Zahlung vor der Tür - und wir können heute sogar noch froh darüber sein, wenn es nur die Millarden bleiben, die die Griechen nicht zurück zahlen können.
2. ) Klüngelei fängt in diesem Staat schon bei der Gewaltenteilung an. Denn Gewaltenteilung nennt sich die Verteilung der Staatsgewalt auf mehrere Staatsorgane zum Zwecke der Machtbegrenzung und der Sicherung von Freiheit und Gleichheit.
Artikel 20 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland besagt: Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt. Mit diesem Absatz des Ewigkeitsartikels wird die Demokratie begründet: das Volk ist der konstitutive Begründer der Staatsgewalt. Damit wird festgehalten, dass es keine Gewalt mehr geben darf, die nicht vom Volk ausgeht.
Dazu bemerkt Richter Udo Hochschild vom Verwaltungsgericht Dresden:[3]
„In Deutschland ist die Justiz fremdbestimmt. Sie wird von einer anderen Staatsgewalt – der Exekutive – gesteuert, an deren Spitze die Regierung steht. Deren Interesse ist primär auf Machterhalt gerichtet. Dieses sachfremde Interesse stellt eine Gefahr für die Unabhängigkeit der Rechtsprechung dar. Richter sind keine Diener der Macht, sondern Diener des Rechts. Deshalb müssen Richter von Machtinteressen frei organisiert sein. In Deutschland sind sie es nicht. In den stenografischen Protokollen des Parlamentarischen Rats [des deutschen Verfassungsgebers] ist wörtlich nachzulesen, dass die Verfasser des Grundgesetzes eine nicht nur rechtliche, sondern auch tatsächliche Gewaltenteilung, einen neuen Staatsaufbau im Sinne des oben dargestellten italienischen Staatsmodells wollten: ‚Die Teilung der Staatsgewalt in Gesetzgebung, ausführende Gewalt und Rechtsprechung und ihre Übertragung auf verschiedene, einander gleichgeordnete Träger‘ [Zitat aus der Sitzung des Parlamentarischen Rats vom 8. September 1948]. Der Wunsch des Verfassungsgebers fand seinen Niederschlag im Wortlaut des Grundgesetzes [z. B. in Art. 20 Abs. 2 und 3, Art. 92, Art 97 GG]. Der Staatsaufbau blieb der alte. […] Das Grundgesetz ist bis heute unerfüllt. Schon damals stieß die ungewohnte Neuerung auf heftigen Widerstand. Bereits in den Kindestagen der Bundesrepublik Deutschland wurde die Gewaltenteilung mit dem Ziele der Beibehaltung des überkommenen, einseitig von der Exekutive dominierten Staatsaufbaus erfolgreich zerredet. Die allenthalben verbreitete Worthülse ‚Gewaltenverschränkung‘ wurde zum Sargdeckel auf der Reformdiskussion.“
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