Wollen Sie das Rechnungswesen umschreiben, nur weil Sie die Schulden in Höhe von 6,1 Mrd. Euro nicht ertragen können?
Merken Sie eigentlich gar nicht, dass SIE immer nur die Nettofinanzverbindlichkeiten im Kopf haben. Nettofinanzverbindlichkeiten sind eben nicht die Schulden, sonst würde diese ja als Schulden bezeichnet werden.
Das ist schon sehr kindisch was Sie hier abziehen:
Letztmalig, weil SIE hier nur für Unsicherheit sorgen - zum nachlesen mit Quellenangabe - (https://debitoor.de/lexikon/fremdkapital):
Fremdkapital Was ist Fremdkapital?
Als Fremdkapital wird der Teil des Kapitals bezeichnet, der von anderen Kapitalgebern (Gläubigern) stammt. Fremdkapital bildet in der Betriebswirtschaftslehre das Gegenteil von Eigenkapital und bezeichnet die Schulden Verbindlichkeiten und Rückstellungen eines Unternehmens. Es bildet damit den Kapitalteil des Unternehmens, das nicht den Eigentümern selbst, sondern fremden Kapitalgebern (Gläubigern) gehört.
Fremdkapital und Eigenkapital bilden zusammen das Gesamtkapital eines Unternehmens.
Arten von Fremdkapital nach §266 HGB: Zum Fremdkapital zählen nach §266 (2) HGB folgende Posten:
Rückstellungen
Unter Rückstellungen werden alle ungewissen Verbindlichkeiten zusammengefasst. Sie werden zwar erwartet, können in ihrer Höhe und ihrem Bestehen zum aktuellen Zeitpunkt aber noch nicht konkretisiert werden. Zu unterscheiden sind sie von den Rücklagen, die zum Eigenkapital eines Unternehmens gehören.
§Rückstellungen für Pensionen und ähnliches: Dazu zählen ungewisse Verbindlichkeiten aus der betrieblichen Altersversorgung für Pensionen von Arbeitnehmern.
§Steuerrückstellungen: Steuerrückstellungen müssen als Sicherheit für Posten wie Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer gebildet werden.
§Sonstige Rückstellungen: Unter sonstige Rückstellungen fallen laut 266 HGB beispielsweise Provisionsrückstellungen oder Drohverlustrückstellungen.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten sind finanzielle Verpflichtungen eines Unternehmens (Schuldner) gegenüber einem Dritten (Gläubiger).
§Anleihen: Bei der Ausgabe von Anleihen entstehen Verbindlichkeiten durch den Verkauf von Wertpapieren. Anders als beim Aktienkauf erhält der Käufer keine Unternehmensanteile, sondern leiht sein Kapital er gibt Kredit.
§Erhaltene Anzahlungen: Anzahlungen entstehen, wenn Kunden Teilbeträge von Rechnungen bereits vor Abnahme der Bestellung begleichen.
§Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten: Verbindlichkeiten dieser Art entstehen beispielsweise bei der Aufnahme von Darlehen, Lieferantenkrediten oder Obligationen.
§Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (VLL): Unter VLL werden finanzielle Verpflichtungen eines Unternehmens gegenüber seinen Lieferanten zusammengefasst. Dazu zählen beispielsweise unbezahlte Rechnungen.
§Verbindlichkeiten aus Wechseln: Zu diesen Verbindlichkeiten zählen schriftlich, in so genannten Wechseln dokumentierte Verpflichtungen für noch nicht erbrachte Leistungen.
§Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen oder beteiligten Unternehmen: Verbindlichkeiten dieser Art entstehen beispielsweise, wenn eine Tochtergesellschaft Waren von der Muttergesellschaft auf Rechnung kauft.
§Sonstige Verbindlichkeiten: Dazu zählen beispielsweise Sozialversicherungsbeiträge.
Rechnungsabgrenzungsposten
Verbindlichkeiten in Form von Rechnungsabgrenzungen entstehen, wenn Erträge bereits im alten Jahr eingenommen werden, die Leistung aber erst im neuen Jahr erbracht wird.
Passive latente Steuern
Dazu zählen Steuerbelastungen, die sich aus unterschiedlichen Wertansätzen in Handelsbilanz und Steuerbilanz ergeben. Fremdkapital in der Bilanz
Unternehmerisches Kapital lässt sich in der Betriebswirtschaft auf zwei Quellen zurückführen: Entweder, es handelt sich um eigene Mittel (Eigenkapital) oder fremde, geliehene Mittel (Fremdkapital).
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