PAION Eine Fledermaus lernt wieder fliegen

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neuester Beitrag: 05.12.24 19:49
eröffnet am: 30.07.08 06:50 von: gurke24448 Anzahl Beiträge: 51775
neuester Beitrag: 05.12.24 19:49 von: derbestezock. Leser gesamt: 13368471
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07.04.17 06:25

998 Postings, 3939 Tage Max_V.Der Aktionär hat meines Wissens

Paion ja schon als die "2. Santhera" in einem Bezahl-Report angepriesen...

Hopp, Hopp!  

07.04.17 07:28

4318 Postings, 3603 Tage clint65@Max_V, ich habe

mindestens zwei weitere Biotechs im Depot (französische und schweizer AG), wo ebenfalls der Vergleich mit Santhera gefallen ist ...

Man soll hier keinen Fiat mit einem Porsche vergleichen ...  

07.04.17 09:33
1

4692 Postings, 3619 Tage ROI100dann auf zur nächsten KE

07.04.17 09:38
1

4692 Postings, 3619 Tage ROI100@diezwei, netter Versuch. Aber es ist von meiner

Seite alles geschrieben. Also einfach zurückblättern  

07.04.17 12:11
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4692 Postings, 3619 Tage ROI100man könnte ja auch gegen eine Kapitalerhöhung

stimmen. Dann werde ich mal meine Stimmrechte übertragen mit der Weisung gegen die Kapitalerhöhung zu stimmen. Gibt ja genug Banken, Institutionen, die das anbieten seine Weisungen angeben zu können.  

07.04.17 12:12
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4692 Postings, 3619 Tage ROI100Defacto will ich keine Kapitalerhöhung

07.04.17 12:38

4692 Postings, 3619 Tage ROI100Man könnte auch im Bundesanzeiger über das

Aktionärsforum Gleichgesinnte suchen. Denn dafür ist es gem. Aktionärsforumsverordnung geschaffen worden. Ebenso könnte eine AG, wenn es dann per Satzung gewollte ist, im Zeitalter des Internets ihren Aktionären ermöglichen per Internet an den HV-Abstimmungen teilzunehmen oder auch etwas altmodischer per Briefabstimmung. All dieses sieht die seiner zeitige Gesetzesreform / Verordnungsreform vor. Eine AG, die aktionärsfreundlich ist macht dies. Allerdings könnten dann auch unangenehme Ergebnisse für die AG bei der Abstimmung herauskommen. Da in der Regel sehr wenig Kleinanleger an einer HV teilnehmen aufgrund des Aufwandes den sie betreiben müssen, kann es zu so genannten Zufallsentscheidungen bei einer HV kommen, vor allem dann wenn der Streubesitz sehr hoch ist. Die Banken und Großaktionäre stimmen in der Regel so ab wie der Vorstand und Aufsichtsrat auch möchte. Wenn jedoch mehr also die Masse der Kleinanleger per Internet oder Briefabstimmung teilnehmen könnte, könnten einige andere Ergebnisse rauskommen. Ich muss doch jetzt mal schauen, ob Paion in ihrer Satzung diese Abstimmungsmöglichkeiten zulässt. Insbesondere bei der Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat, bei deren von den Organen selbst gehaltene Aktien nicht stimmberechtigt sind, könnte es dann knapp werden. Smile      

07.04.17 12:53

4692 Postings, 3619 Tage ROI100nachgelesen. Die Satzung von Paion lässt es zu,

dass der Vorstand zulassen kann, dass man per Internet an den HV-Abstimmungen teilnehmen könnte. Wie gesagt der Vorstand könnte es zulassen. Smile  

07.04.17 17:25
1

2919 Postings, 5833 Tage leventinoIrgendwie läuft doch da was bei

Paion...

Denke wir werden nächste Woche spätestens news erhalten  
-----------
jeden tag steht ein neuer auf, man muss ihn nur finden ^^

07.04.17 17:31

108 Postings, 4174 Tage noiapNetter Anstieg ...

zum Wochenende

Ich rechne auch mit News und zwar mit neuen Stimmrechtsverhältnisse
Schönes Wochenende@


 

07.04.17 21:21

2875 Postings, 3194 Tage Renegade 71noiap

Ist es positiv wenn es neue stimmrechts Verhältnis gibt?Wenn ja inwiefern?  

10.04.17 07:19

2862 Postings, 4210 Tage KuzeyDa kann jemand nicht mals Paion richtig schreiben

noiap ^^  

10.04.17 07:44
1

2482 Postings, 4665 Tage Zvier"" nicht mals""

na bei dir sind es wahrscheinlich auch nicht mehr wie vier jahre Baumschule gewesen.  

10.04.17 08:20

4692 Postings, 3619 Tage ROI100Irgendwie kann ich nicht verstehen, wie man

der Meinung sein kann, dass eine weitere KE, ob mit oder ohne Bezugsrechte - wobei letztere noch unverständlicher wäre und entgegen jedem bereits realen Investors / Aktionärs laufen würde, bei Paion für die Aktionäre (sind ja alle long, smile) gut sein sollte. Vielleicht sollten die Leute einmal darüber nachdenken was die Folge daraus ist.  

10.04.17 08:36

4692 Postings, 3619 Tage ROI100Nehmen wir das Beispiel KE mit Bezugsrechte

Paion hat in den letzten Jahren eine KE nach der anderen gemacht. Dadurch hat Paion viel Geld eingesammelt. Was jedoch eines Investors wichtigster Gedanke sein sollte ist, welchen Wert Paion mit diesem eingesammelten Geld für die Investoren erwirtschaftet hat. Denn schließlich haben die Investoren / Aktionäre Paion das Risikokapital für deren Handeln zur Verfügung gestellt. Also möchte man auch ein Return dafür erlangen und wenn er nur buchmäßig ist - sieht ja auch gut aus. Also was hat Paion geliefert? Geht man vom Kurs aus, so wurde NULL geliefert. Also keine Nachhaltigkeit. Geht man von den Produkten, welche bereits auf dem Markt sind aus oder welche in absehbarer kurzer Zeit auf den Markt kommen (innerhalb von 6 Monaten) hat Paion NULL geliefert - ist ja nur ein Einproduktunternehmen. Was Paion geliefert hat ist, dass sie die eingesammelten Gelder verbrannt haben - denn es waren ja immer neue KE´s erforderlich - ohne einen Mehrwert für die Investoren / Aktionäre zu schaffen. Man könnte auch meinen, sie haben sich selber am Leben erhalten.

Zu einer KE ohne Bezugsrechte denkt mal selber drüber nach.      

10.04.17 08:43

4692 Postings, 3619 Tage ROI100.. plakativ ausgedrückt bei jeder weiteren

Teilnahme an einer KE mit Bezugsrechten oder auch die Genehmigung einer solchen KE auf der HV, würde man gutes Geld Schlechtem hinterherwerfen oder aber Paion die Möglichkeit geben durch die Genehmigung genau so ein Szenario zu initiieren. Es ist jetzt Zeit, dass Paion erst einmal liefert, bevor die Investoren / Aktionäre wieder ihr Geld liefern sollen.  

10.04.17 08:47

590 Postings, 4412 Tage showmeDer is immer noch

hier  oooh ROI  

10.04.17 08:50

4692 Postings, 3619 Tage ROI100und wer meines Erachtens einer KE ohne

Bezugsrechte zustimmt, der kann kein Longinvestor sein. Oder aber er sollte mal nachdenken was er da machen möchte. Oder einfach mal lesen in der HV-Ankündigung /- Info was Paion vor hat. Meines Erachtens steht dieses zwischen den Zeilen - eigentlich ist es sogar offen benannt und nur das Weiterdenken erkennt man zwischen den Zeilen - wieso die sich eine bedingte KE genehmigen lassen wollen obwohl die ja dort noch Spielraum haben. jetzt ist gut denkt selber nach, ich bin ja hier nicht der Vordenker, Smile  

10.04.17 09:25

4692 Postings, 3619 Tage ROI100und nur zur Info, aber Investoren wissen das ja

bereits.

Aktiengesetz § 192 (2):
"Die bedingte Kapitalerhöhung soll nur zu folgenden Zwecken beschlossen werden:
1. zur Gewährung von Umtausch- oder Bezugsrechten auf Grund von Wandelschuldverschreibungen;
2. zur Vorbereitung des Zusammenschlusses mehrerer Unternehmen;
3. zur Gewährung von Bezugsrechten an Arbeitnehmer und Mitglieder der Geschäftsführung der Gesellschaft oder eines verbundenen Unternehmens im Wege des Zustimmungs- oder Ermächtigungsbeschlusses."  

10.04.17 09:50

4692 Postings, 3619 Tage ROI100die einzige Intention, die Paion hat

neues genehmigtes Kapital als auch ein neues bedingtes Kapital und damit die diesbezüglichen Kapitalerhöhungen sich auf der HV genehmigen zu lassen, ist die Möglichkeit des Ausschlusses von Bezugsrechten für die Altaktionäre. Das muss man sich mal überlegen. Denn beide KE-Arten haben noch einen Spielraum - also bereits genehmigt - in Höhe von genehmigtes Kapital 17,8 Mio EUR und bedingtes Kapital von 22,4 Mio EUR da nicht in Anspruch genommen wurde. Lediglich der Teil beim genehmigten Kapital, welcher ohne Bezugsrechte möglich war ist vollumfänglich ausgeschöpft worden (und ein Teil mit Bezugsrechten), so das eine weiter KE ohne Bezugsrechte nach der bisherigen Genehmigung nicht mehr möglich ist. Sollten die KE´s genehmigt werden, kann Paion neue Aktien ausgeben an neue Aktionäre oder ausgesuchte Alte unter Ausschluss der Anderen. Eine Folge - und nur die schwächste - ist die Verwässerung des Kapitalanteils der Altaktionäre zum Vorteil von Neuen oder Bestimmten. Vielen Dank Paion. Über die anderen Folgen möchte ich jetzt nicht laut nachdenken, wobei diese mein Favorit sind.    

10.04.17 09:54

4692 Postings, 3619 Tage ROI100Aber genau das ist das was ich

vor einigen Tagen hier geschrieben habe. Wer einmal so etwas macht (siehe Granell) der neigt oftmals auch dazu es wieder zu machen.  

10.04.17 10:03
3

176 Postings, 3999 Tage Joker74Löschung


Moderation
Zeitpunkt: 10.04.17 10:34
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Off-Topic

 

 

10.04.17 12:38

2875 Postings, 3194 Tage Renegade 71kuzey

Ich hoffe mal du meinst nicht mich.ich hatte nur auf einen User dessen Namen so lautet geantwortet bzw.eine frage gestellt. Wenn du mich doch meintest beweist mir das wiederum was für ein schlecht eingestellter Mensch du bist.  

10.04.17 15:04

1216 Postings, 4353 Tage Sky1Beschwerde-Management

Will sich denn demnächst auch jemand beschweren, dass Cosmo US-Partner wurde und in einem solchen Rahmen als Investor mit 10 Millionen EURO bei Paion eingestiegen ist? Ganz abgesehen davon, dass Cosmo alle Kosten in den USA -ab Zulassungsantrag- trägt (Quelle: mehrfache Veröffentlichungen im Rahmen der Partnerschaft/Lizenzvergabe).

Wir alle wissen, dass ein US-Investor bei der letzten KE die Übernahme sämtlicher nicht bezogener Stücke zugesagt hatte. Was wäre denn bitte daran falsch, wenn dieser US-Investor nun einen Nachschlag erhält, da er bei der KE nur sehr wenige Stücke abbekommen hat?
(Quelle: letzte Veröffentlichungen zur KE 2017 von Paion).

Dies würde den Cashbestand und die Handlungsfreiheit weiter erhöhen, dem kann ich nichts Schlechtes abgewinnen.

Außerdem ist eine Kapitalerhöhung -auf einem solchen Weg (unter Ausschluss des Bezugsrechtes)- auch prozentual (auf das Grundkapital bezogen) begrenzt.

Erst einmal die HV-Ankündigungen genau lesen, dann beurteilen, das wäre schön.

by
Sky  

10.04.17 15:52

4692 Postings, 3619 Tage ROI100Jetzt kommen die "Börsenexperten" wieder aus

ihrem Thread. Wenn ich solche Kommentare lese wie die KE ist begrenzt. Ja das war sie auch 2015 und diese wurde auch nicht komplett in Anspruch genommen. Ergo hätte man noch genug Potential, allerdings nur mit Bezugsrechte und genau das will man wohl nicht. Denn wie der HV-Info zu entnehmen löst man die genehmigten KE´s aus 2015 - trotz des noch vorhandenen Potentials auf, um eine neue höhere KE durchzuführen, bei der man dann auch wieder ohne Bezugsrechte agieren kann. Jedoch fängt die Rechnung bei einer neuen KE wieder von Vorne an. Also die genutzte genehmigte KE aus 2015 in Höhe von bisher ca. 7,45 Mio EUR (genehmigt waren ca. 25 Mio EUR) plus jetzt die neue Genehmigung für KE´s in Höhe von ca. 29 Mio EUR. Im Übrigen ist eine KE immer unabhängig ob Bezugsrecht oder nicht prozentual auf das gezeichnete Kapital begrenzt. Beim Bezugsrecht gibt es je nach Art der KE eine prozentuale Höchstgrenze auf den Wert der max. ohne Bezugsrechte durchgeführt werden kann / darf. Dies ist zum Schutze der Altaktionäre im Gesetz verankert. DA hat der Gesetzgeber sich wohl etwas bei gedacht. Einige "Börsenexperten" hier wohl nicht. Smile. Umgangen kann es werden - wie wir lesen können - indem man die alte genehmigte KE nach Ausnutzung dieses Wertes auflöst und sich eine neue KE genehmigen lässt, bei der man dann wieder die Werte für ohne Bezugsrechte von Neuem hat. Denn diese KE´s werden ja von den Anteilseignern genehmigt oder auch nicht. Also mal drüber nachdenken oder wenn man dieses Umgehen nicht möchte einfach gegen eine Erneuerung der KE stimmen. Aber die "Börsenexperten" haben das natürlich alles längst durchschaut, auch wenn sie was anderes hier in den Threads schreiben und es irgendwie nicht paßt.  

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