Aktionärsforum Gleichgesinnte suchen. Denn dafür ist es gem. Aktionärsforumsverordnung geschaffen worden. Ebenso könnte eine AG, wenn es dann per Satzung gewollte ist, im Zeitalter des Internets ihren Aktionären ermöglichen per Internet an den HV-Abstimmungen teilzunehmen oder auch etwas altmodischer per Briefabstimmung. All dieses sieht die seiner zeitige Gesetzesreform / Verordnungsreform vor. Eine AG, die aktionärsfreundlich ist macht dies. Allerdings könnten dann auch unangenehme Ergebnisse für die AG bei der Abstimmung herauskommen. Da in der Regel sehr wenig Kleinanleger an einer HV teilnehmen aufgrund des Aufwandes den sie betreiben müssen, kann es zu so genannten Zufallsentscheidungen bei einer HV kommen, vor allem dann wenn der Streubesitz sehr hoch ist. Die Banken und Großaktionäre stimmen in der Regel so ab wie der Vorstand und Aufsichtsrat auch möchte. Wenn jedoch mehr also die Masse der Kleinanleger per Internet oder Briefabstimmung teilnehmen könnte, könnten einige andere Ergebnisse rauskommen. Ich muss doch jetzt mal schauen, ob Paion in ihrer Satzung diese Abstimmungsmöglichkeiten zulässt. Insbesondere bei der Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat, bei deren von den Organen selbst gehaltene Aktien nicht stimmberechtigt sind, könnte es dann knapp werden. Smile |