Salzburg (pta025/21.09.2017/11:30) - Das Landesgericht Salzburg hat beschlossen, dass den Einwendungen der Cannabrands AG gegen die beabsichtigte amtswegige Löschung der Gesellschaft wegen Vermögenslosigkeit stattgegeben und von der amtswegigen Löschung Abstand genommen wird.
Die Gesellschaft befindet sich somit zum jetzigen Zeitpunkt in Abwicklung, da sie wegen der Nichteröffnung des Insolvenzverfahrens von Gesetzes wegen aufgelöst wurde.
Ziel ist es nun, in einer in Kürze einzuberufenden außerordentlichen Hauptversammlung einen Beschluss über die Fortführung der Gesellschaft gem. § 215 AktG zu herbeizuführen.
Dieser zu fassende Beschluss bildet die Grundlage für die operative Neuausrichtung der Gesellschaft.
Also, das heisst noch nicht das endgültige Ende! Es kann genauso gut wieder richtig los gehen. Bin auf jeden Fall gespannt wie bzw. ob es weitergeht. |