So etwas steht nicht in Gesetzen, weil ja die Gesetze dann im Ausnahmefall nicht eingehalten wurden wegen Unterlassung der Pflichten. Sie wollen andere Menschen scheinbar nicht verstehen, sondern nur Recht behalten und sehen es wie ein Wettbewerb ständig alles an? Es gibt Ausnahmen in der Praxis, sie passieren nun mal, das heißt aber nicht, das sie legitim sein müssen. Und dieses wollte ich auch nur wissen von der Bafin, nämlich eine Erklärung, warum so etwas an der Börse vorkommen kann. Für mich war auch interessant, wie es mit der Haftung des Insolvenzverwalters steht. Sie fangen schon wieder an, mit mir Dinge diskutieren zu wollen, die klar nun geregelt sind. Sie müssen meine Fragen besser lesen.
Es verhält sich ähnlich wie in der Jura-Sprache mit der Verwendung des Wortes "grundsätzlich"! Wenn etwas grundsätzlich nicht möglich ist, z.B. eine Lebensversicherung kündigen vor der vereinbarten frist, heißt es zunächst, ist grundsätzlich nicht möglich. Allerdings konte ich trotzdem aus dem Vertrag, weil ich mich auf US-Recht (UCC) bezogen habe und eine Ausnahmeregelung bewirken konnte.
Sie verstehen nicht, das ihre Gesetze gar nicht angezweifelt werden von meiner Person, sondern das lediglich eine Erklärung auf allgemeine Zustände erfragt wurden, wieso es Ausnahmen gibt und welche es gibt? Dabei war jetzt nicht differenziert wurden, ob es legitim sei oder nicht? Für mich gab es keine Zweifel am Gesetz, sondern Fragen zur Praxis/Realität. Die Frage #388 ist wieder mal typisch für Sie, sie ist aber völlig sinnfrei, weil Sie genau wissen was ich meinte oder? Ich sagte ja schon, wir brauchen nicht weiter diskutieren, da Sie andere Menschen vermutlich nicht verstehen wollen? Sie haben Ihre Gesetze richtig zitiert, darum ging es aber nicht ausschließlich bei meiner Frage damals. Lassen Sie uns einfach aus dem Weg gehen. Danke schön |