Gontard & MetallBank AG i.I. / Schlagwort(e): Delisting/Insolvenz
30.01.2014 08:00
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Antrag auf Widerruf der Börsenzulassung der Gontard & MetallBank AG i.I.
Der Insolvenzverwalter über das Vermögen der Gontard & MetallBank AG,
Frankfurt am Main (HRB 42596 AG Frankfurt/Main) beabsichtigt, im Rahmen des
laufenden Insolvenzverfahrens (AG Frankfurt/Main - Az: 810 IN 493/02 G)
Anträge auf Widerruf der Börsenzulassung nach §§ 39 Abs. 2 S. 1, 43 BörsG
(sog. Delisting innerhalb des eröffneten Verfahrens) zu stellen.
Die Anträge sind mit sofortiger Wirkung kurzfristig einzureichen, da das
Eigenkapital der Gontard & MetallBank AG i.I. vollständig aufgezehrt ist
und Zahlungen hierauf nach § 199 S. 2 InsO im Insolvenzverfahren mit
Sicherheit nicht zu erwarten sind. Darüber hinaus steht inzwischen
ebenfalls fest, dass die Börsennotierung weder im Wege einer
Restrukturierung noch einer Sanierung (im Rahmen eines
Insolvenzplanverfahrens) für spätere Kapitalerhöhungen genutzt wird.
Folglich besteht kein Zweifel mehr daran, dass den zum Börsenhandel
zugelassenen Aktien und den emittierten Genußscheinen unabwendbar keinerlei
innerer materieller Wert mehr zukommt.
Zwar schreibt § 39 Abs. 2 S. 2 BörsG vor, den Anlegerschutz beim Delisting
zu wahren. Jedoch ist nach ständiger und einhelliger Meinung in
Rechtsprechung und Literatur im Rahmen eines Insolvenzverfahrens hierzu
keine vorherige Einberufung einer Hauptversammlung der Insolvenzschuldnerin
vorzunehmen. Auch greifen vorliegend mangels Bedürfnisses nach
Minderheitenschutz die Vorgaben zur Unterbreitung eines Pflichtangebots
nicht.
Prof. Dr. Klaus Pannen
als Insolvenzverwalter über das Vermögen
der Gontard & MetallBank AG
Rückfragenhinweis:
Prof. Dr. Klaus Pannen
Insolvenzverwalter
Tel.: +49 40 320 857 0
e-mail: kpannen@profpannen.de
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