mal ganz abgesehen vom BGE, tendiere ich zu einer Umverteilung der Steuerlast von der Einkommens-, also auch der Kapitalertragssteuer, hin zu Konsumsteuern, insbes. der USt. natürlich unter der Maßgabe, daß beide sich im Zeitpunkt der umstellung zu 100% gegenfinanzieren, also unter dem Strich keine Mehrbelastung entsteht. Für die Favorisierung der USt bin ich, denn a) gibt es im EStG mehr Schlupflöcher, indirekte Subventionen und bürokratischen Aufwand als im UStG und b) ist die Hinterziehung, insbes. der KESt durch Kapitalflucht einfacher als bei der Umsatzsteuer.
Die Konsumsteuer wäre daher nach dem Leistungsprinzip gerechter. Wer viel konsumiert, kann sich auch viel leisten. Hält man den ermäßigten Steuersatz konstant, werden untere Einkommensschichten, die einen Großteil an ermäßigten Gütern konsumieren auch relativ weniger belastet. Die Einführung von Spitzensteuersätzen auf Luxusprodukte wäre eine zusätzliche Möglichkeit der Umverteilung. Gleichzeitig würde ein ESt-Senkung zur Entlastung des Faktors Arbeit führen und damit förderlich für den Arbeitsmarkt.
Desweiteren führt eine niedrigere Einkommenssteuerlast auch zur Bagatellisierung von indirekten Subventionen, deren Einräumung einfach, aber deren Entzug nicht ohne großes Geschrei möglich ist.
Da der dt. Steuersatz z.T. deutlich unter dem unserer Nachbarn liegt, gäbe es auch keine negativen Effekte durch "Grenzgänger". |