manche Leute noch hierher verirren ist mir rätselhaft. Seltsam dass sie im alten Forum keinen Einklang finden.
Wie dem auch sein,
@Dan: wenn es dich so sehr interessiert, recherchiere. Ich bin nicht dein Lehrmeister und dir auch nichts schuldig. Deine Absichten hier im Forum sind mir klar. Reagieren darauf muss ich nicht.
Wir werden sehen wie das WHOA verläuft. Es kann im Verlaufe des WHOA jederzeit bei Steinhoff ein Angebot eines Investor eintreffen. Und warum sollte dieses dann - auch auf ausdrücklichen Hinweis der SdK-Anwälte, die uns im WHOA vertreten, unberücksichtigt bleiben?
Aktionäre zu enteignen liegt momentan hoch im Trend, man liest aktuell einige ähnliche Geschichten. Mir ist jedoch bis jetzt noch kein Fall bekannt wo das funktionier hat. Steinhoff wird gewiss keine Ausnahme sein und der ganzen Welt hinausposaunen: "schaut wie einfach eine Aktionär-Enteignung sein kann, man muss nur als größter Gläubiger nach NL-Recht fällig stellen!"
Wenn aus Toronto eine Unternehmensbewertung vorliegt und diese Assets von 12-16 Mrd. feststellt, ist die ganze WHOA Geschichte eh in Frage zu stellen. Verlängern dann die Gläubiger nicht zum 30.06.23 droht Insolvenz. Was Insolvenz bedeutet habe ich oft genug beschrieben und werde das nicht wiederholen, sage nur es wird den Gläubigern ganz sicher nicht schmecken.
Wen es also interessiert, warum das WHOA auch Aktionäre berücksichtigen muss -> Feuer frei, recherchiert! Ich muss mein Wissen hier mit niemandem teilen, der zu faul ist selbst nach Informationen zu suchen.
Auch Aktionäre können das WHOA in die Wege leiten. Und auch Interessen der Aktionäre sind im WHOA ausreichend und umfänglich zu berücksichtigen. Wenn es durch CEO als Vertreter der Aktionäre nicht gemacht wird, werden die SdK Anwälte dafür sorgen.
Nur Meine Meinung, keine Handelsempfehlung! |