Eine Geschichte aus dem Leben für das Leben:
Die Familie Steinhoff hat ein Mehrfamilienhaus und dafür bei Hedgefonds 1,0 Millionen Kredit mit Wucherzinsen in Höhe von 10 Prozent aufgenommen. Diese Wucherzinsen wurden ausgemacht, als der Leitzins bei null Prozent war. Die Familie (hier das Management) war damals in einer etwas schwierigen Situation, falls das überhaupt stimmt. Der Kredit läuft am 30.06.2023 aus. Der Familienrat (hier die Eigentümer bzw. Anteilseigner) verdient ordentlich viel Geld und kann die Zinsen bezahlen. Die Familie bittet um Verlängerung des Kredites, die Hedgefonds aber sagen, nein, eine Verlängerung wird es nur geben, wenn die Familie ihnen das Haus und ihr weiteres Vermögen überschreibt. Die Familie hat es komplett versäumt, sich bei anderen Kreditlieferanten, also Banken, nach Ersatz zu erkundigen. Nach einigen Diskussionen sagen die Hedgefonds, dass sie vorerst auf dem Papier mit 80 Prozent zufrieden sind, soweit die restlichen 20 Prozent an dem gesamten Vermögen kein Stimmrecht bekommen. Der Familienrat kommt im Rahmen einer Zusammenkunft (hier die Hauptversammlung) zusammen und lehnt diesen Vorschlag ab. Dann aber geht die Familie zum Gericht und sagt, wir bitten das Gericht um Zustimmung, bzw. darum, dass die Entscheidung des Familienrats durch das Gericht ersetzt wird, damit der Kredit für drei Jahre zzgl. Zwei Jahre Option verlängert wird. Allerdings soll jetzt 100 Prozent des Vermögens der Familie für diese Verlängerung, im Übrigen neben weiterhin Wucherzinsen in Höhe von 10 Prozent an die Hedgefonds übergeben werden. Die Zeit soll nur dazu genutzt werden, damit das Haus und das restliche Vermögen entsprechend in Ruhe für einen guten Verkauf, oder anders gesagt, zum ausschlachten des gesamten Vermögens verwendet werden kann. Der Familienrat als Eigentümer des Hauses und des Vermögens soll in diesem Zusammenhang vollumfänglich enteignet werden. Soweit so gut, aber wie soll das Gericht entscheiden? An sich könnte die Familie auch einen Insolvenzantrag stellen, ohne dass der Familienrat als Eigentümer enteignet werden würde, denn am Ende könnte ja der Insolvenzverwalter auch einige Entscheidungen rückgängig machen und die Verwertung so durchführen, dass für die Eigentümer auch etwas übrig bleibt. Warum also die Eigentümer bereits ohne jede Chance im Vorfeld enteignen? Warum soll also das Gericht eine Entscheidung des Familienrats ersetzen, mit dem Ziel die Eigentümer, also den Familienrat, zu enteignen, obgleich dies im Rahmen eines Insolvenzverfahrens entweder eintreten würde, wenn nichts über bleibt, oder eben nicht eintreten würde, wenn doch was übrig bleibt. Dann aber haben die Eigentümer mit einem Insolvenzverfahren wenigstens eine Chance, dass sie nicht auf diese Art und Weise leer ausgehen. Naja der Richter denkt nach und erkundigt sich über die Sachlage, nicht zuletzt über die Anwälte des Familienrats (hier SdK) und entscheidet hoffentlich gerecht und sagt, eine Enteignung im Vorfeld eines Insolvenzverfahrens unter diesen Umständen kann nicht zugestimmt werden. Im Übrigen ist das Gericht nicht bereit, sich für unseriöse und nicht stichhaltige Argumente herzugeben und sich auf diese Art und Weise vorführen zu lassen. So und jetzt haben die Hedgefonds selbst in der Hand, ob sie doch freiwillig verlängern, oder ob sie es auf ein Insolvenzverfahren eines Unternehmens, welches sich schon seit über 5 Jahren bereits in der Sanierung befindet und dabei auch erhebliche Fortschritte gemacht hat, ankommen lassen. Ich als Teil des Familienrats (Aktionäre) sage dazu „Bitteschön“ ist eure Entscheidung, denn ich kann mit einem Insolvenzverfahren mit offenem Ausgang gut leben, denn dann habe ich wirklich alles getan, um nicht auf unseriöse Art und Weise enteignet zu werden, aber ob die Familie (Management) und die (Hedgefonds) mit einem Insolvenzverfahren klar kommen werden, steht auf einem anderen Blatt. |