GPC Biotech gibt Beschlussfassung des Vorstands und des Aufsichtsrats für Kapitalerhöhung bekannt
GPC Biotech gibt Beschlussfassung des Vorstands und des Aufsichtsrats für Kapitalerhöhung bekannt Martinsried/München und U.S.-Forschungsstandorte in Waltham/Boston, Mass., und Princeton, N.J., 11. Juni 2004 - GPC Biotech AG (Frankfurt GPC; TecDax 30) gab heute bekannt, dass der Vorstand die Kapitalerhöhung für die geplante Aktienemission beschlossen hat und dass der Aufsichtsrat der Gesellschaft diesem Beschluss in seiner Sitzung am 11. Juni 2004 zugestimmt hat. Die Einzelheiten der geplanten Aktienemission wurden am Mittwoch, 09. Juni 2004, bekannt gegeben. GPC Biotech hat beschlossen, das Grundkapital von € 21.456.140 auf € 28.616.140 durch Ausgabe von 7.160.000 neuen Aktien zu erhöhen. Die Gesellschaft nutzt bestehendes genehmigtes Kapital und bietet ihren Aktionären insgesamt 7.152.047 Aktien im Verhältnis von 3:1 zum Bezug an. Zur Vermeidung von Aktienspitzen wurde das Bezugsrecht für insgesamt 7.953 Aktien ausgeschlossen. Die Gesellschaft hat einen US-Verkaufsprospekt öffentlich bei der U.S.-Wertpapieraufsichtsbehörde (SEC) eingereicht, der jedoch noch nicht wirksam geworden ist. Die Aktien dürfen weder verkauft noch dürfen Kaufangebote akzeptiert werden, bevor der US-Verkaufsprospekt wirksam geworden ist. Diese Ad-hoc-Mitteilung stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren in den USA dar. Wertpapiere dürfen in den USA nur nach erfolgter Registrierung unter dem U.S. Securities Act of 1933, wie zuletzt geändert, oder gemäß einer einschlägigen Ausnahme des Registrierungserfordernisses zum Verkauf angeboten oder verkauft werden. Jedes öffentliche Angebot von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten erfolgt auf der Grundlage eines Prospekts. Diese Ad-hoc-Mitteilung stellt zudem weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren in solchen Ländern oder Jurisdiktionen dar, in denen ein Angebot, die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder der Verkauf ohne vorherige Registrierung oder Zulassung unter den jeweils einschlägigen wertpapierrechtlichen Vorschriften unzulässig wäre. Diese Ad-hoc-Mitteilung kann Prognosen, Schätzungen und Annahmen im Hinblick auf unternehmerische Pläne und Zielsetzungen, Produkte oder Dienstleistungen, zukünftige Ergebnisse oder diesen zugrundliegende oder darauf bezogene Annahmen enthalten. Jede dieser in die Zukunft gerichteten Angaben unterliegen Risiken und Ungewissheiten, die nicht vorhersehbar sind und außerhalb des Kontrollbereichs der GPC Biotech AG liegen. Viele Faktoren können dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von denen abweichen, die in diesen zukunftsgerichteten Angaben enthalten sind. Hierzu zählen insbesondere: der Zeitpunkt und die Auswirkung der Maßnahmen von Behörden, die Ergebnisse klinischer Prüfungen, der relative Erfolg der GPC Biotech AG im Hinblick auf die Entwicklung sowie die Marktakzeptanz jedweder neuer Produkte und die Wirksamkeit des Patentschutzes. Im Zusammenhang mit der Platzierung von Aktien der GPC Biotech AG handelt Goldman, Sachs & Co. oHG als Stabilisierungsmanager und kann, auch durch verbundene Unternehmen, Maßnahmen ergreifen, die auf die Stützung des Börsen- oder Marktpreises der Aktien der GPC Biotech AG abzielen, um kurzfristig sinkende Kursbewegungen auszugleichen. Derartige Maßnahmen können ab dem Zeitpunkt der Einbeziehung der neuen Aktien in die bestehende Börsennotierung der Aktien der GPC Biotech AG vorgenommen werden und müssen spätestens am dreißigsten Kalendertag nach diesem Zeitpunkt beendet sein. Diese Maßnahmen können zu einem höheren Börsenkurs bzw. Marktpreis der Aktien der GPC Biotech AG führen, als es ohne diese Maßnahmen der Fall wäre. Darüber hinaus kann sich vorübergehend ein Börsenkurs bzw. Marktpreis auf einem Niveau ergeben, das nicht dauerhaft ist. Indes besteht keine Verpflichtung, Stabilisierungsmaßnahmen zu ergreifen; soweit Stabilisierungsmaßnahmen ergriffen werden, können sie jederzeit beendet werden. In keinem Fall werden Maßnahmen zur Stabilisierung des Börsenkurses bzw. Marktpreises der Aktien der GPC Biotech AG oberhalb des Angebotspreises im Globalen Angebot vorgenommen. |