warum CC im forum so komische Antworten gab, wegen Fristeinhaltung. Aber warum das Bafin?? Die Bafin, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, hat sowohl die Carlyle International Inc., USA, als auch die Cobracrest AG & Co. KG aA, angeschrieben, da man bei der Bafin die Meinung vertritt es müsste ein Wertpapierverkaufsprospekt vorgelegt werden.
Die Bafin interpretiert die Veröffentlichung als ein öffentliches Angebot und demgemäß muss gem. 3 Wertpapierprospektgesetz (WpPG) der Anbieter von Wertpapieren, ein Prospekt erstellen.
Dieser Prospekt bedarf vor Veröffentlichung der Billigung gemäß 13 (WpPG). Gemäß 21 Abs. 4 WpPG weist die Bafin vorsorglich darauf hin, dass Sie befugt ist bei Verstoß gegen 3,13,18 Abs. 1 oder 19 WpPG das öffentliche Angebot für höchstens 10 Tage auszusetzen.
Diese Meinung wird nicht geteilt.
Verstehe ich nicht, da die Bafin doch behauptet, dass sie sich nicht um Freiverkahrsaktien kümmert. Ich denke, das Bafin ist uns hierzu einer Erklärung schuldig. Ich mutmaße gewisse Interessenvertreter, wie Leerverkäufer, die bewußt eine Verzögerung wünschen. Und das ist eine Sauerei!! Es gibt wahnsinng viele Blindgänger, die sich mit dem Wert beschäftigen, leider, und nichts wie Unheil bringen über die Aktionäre!! Mir reichts!! Quertreiber und Blindgänger, wir CC Investierten bedanken uns. |