Der Wertewesten, wir Guten, wir fälschen die Geschichte lieber, statt ihre Lehren zu beherzigen; aufs gleiche Recht für alle und auf die Vorzüge der friedlichen Koexistenz pfeifen wir jederzeit, wenn es im Interesse der USA liegt.
Erstens: "Weltgemeinschaft" ist ein transatlantischer Kampfbegriff. Er verschleiert, dass nur eine knappe Mehrheit, nämlich 100 von 194 Staaten, die Krim im Jahr 2014 als weiterhin ukrainisch erklärte; mehr als 50 Zwergstaaten hatten zu dieser Mehrheit beigetragen (u.a. Monaco, Tuvalu, Andorra, Liechtenstein, Malta, Nauru, San Marino, Palau, Marshallinseln). Der "überwiegende Teil der Weltgemeinschaft" repräsentiert nicht mal ein Drittel der Weltbevölkerung. Zweitens: Anders, als ARD-aktuell zu suggerieren versucht, blieb das Seerecht von alldem unberührt. Die Russische Föderation wurde per UN-Resolution am 19. Dezember 2017 sogar ausdrücklich aufgefordert, "allen ihr als Besatzungsmacht aus dem anwendbaren Völkerrecht erwachsenden Verpflichtungen nachzukommen".
Dazu gehört auch, dass Russland als "Besatzungsmacht" den Verkehr in den Hoheitsgewässern rund um die Krim regulieren darf. Selbst deutsche Rechtsexperten erkennen diese Zuständigkeit an. Es spielt völkerrechtlich und (im hier diskutierten Fall) auch politisch überhaupt keine Rolle, ob die Krim annektiert wurde oder ob sie sich frei und aus eigenen Stücken zum Wechsel nach Russland entschloss. Das Eindringen fremder Kriegsschiffe in die Gewässer rund um die Krim ist in jedem Falle illegal.
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