bist er Freigesprochen wird, dauert -ja die Prozedur der Wiederaufnahme des Verfahrens ein paar Jahre an, siehe das Verfahren von Ulvi K.. Allerdings müsste der allgemeine Haftbefehl nach meiner Meinung noch gültig sein, jedoch wurde dieser o.g. HB außer Vollzug gesetzt. Viele Leute können sich hierbei harmlos denken und sowohl auch irren nämlich -er ist doch in der Freiheit! aber so ist es leider rechtlich nicht, weil der zuständige StA und das zuständige Gericht davon ausgehen, dass der Beschuldigte möglicherweise die gleiche Tat wiederholen könnte. Dieser o.g. Sachverhalt ist für die Justiz eine klare obligatorische Sache. Übrigens für den Beschuldigten ist der o.g. Vorgang eher nur eine deklaratorische Sache, da zurzeit derjenige in der Freiheit sich befindet. Ferner ist nicht zu vergessen, dass er noch derzeit für die Allgemeinheit eine Gefahr darstellt aber im wahrsten Sinne des Wortes.
Gruß Metin Akbulut |